• Sachkundeprüfungen
    Eine Sachkundeprüfung ist ein Bestandteil eines Sachkundenachweis.

    Ein Sachkundenachweis ist eine personenbezogene Bescheinigung für eine nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Ein solcher Nachweis ist häufig die Voraussetzung zur selbständigen Ausübung erlaubnispflichtiger bzw. reglementierter Gewerbe. Häufig sind die Nachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (Sachkundeprüfung) verbunden oder sie sind Bestandteil einer Berufsqualifikation, d. h. sie gelten als erfüllt, wenn bestimmte Berufsausbildungen erfolgreich durchlaufen und/oder Zusatzqualifikationen erworben wurden. Die IHK Karlsruhe nimmt verschiedene Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen ab.
    Tina Liebscher
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-346
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    • Automatenaufsteller
    • Berufskraftfahrerqualifikation
    • Bewachungsgewerbe (Prüfung)
    • Existenzgründung im Omnibusverkehr
    • Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer
    • Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
    • Handel mit Waffen- und Munition
    • Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    • Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrern
    • Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    • Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    • freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Sachkundeprüfungen Arzneimittel
    Für Arzneimittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig geht es um die Frage, ob Arzneimittel frei verkäuflich sind oder nicht. Wer freiverkäufliche Arzneimittel gewerblich an Letztverbraucher verkaufen will, muss sachkundig sein. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Sachkundeprüfung voraus. Die IHK nimmt die Sachkundeprüfung ab und informiert über die Anerkennung anderer Prüfungen und Nachweise der Sachkunde. Sie berät über Schulungsträger, die eine vorbereitende Schulung anbieten.


    Anja Frank
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-456
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    Nathalie Pestel
    IHK Karlsruhe
    Bereich Vermittler
    • 0721 174-355
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    • freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Sachverständige (öffentliche Bestellung und Vereidigung)
    Sachverstand in der Wirtschaft ist gefragt. Insbesondere dann, wenn zwischen Vertragspartnern Streit über Wert oder Qualität einer Ware oder Dienstleistung entsteht. Die Begutachtung des Wertes bzw. der Qualität kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger übernehmen. Auch Gericht greifen auf Sachverständige zurück, um eine sachliche und unparteiische Grundlage für ihre rechtliche Entscheidung zu haben. Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde des Sachverständigen. Die IHK führt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch.
    Kyu-Won Kang
    Kyu-Won Kang
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-325
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    Berit Maisenbacher
    Berit Maisenbacher
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-219
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  • Sachverständigenverzeichnis
    Im Sachverständigenverzeichnis finden Sie fast 8000 von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für über 240 Sachgebiete. Das Sachverständigenverzeichnis sowie weitere Informationen zu Sachverständigen finden Sie unter Weitere Informationen.
  • Schlichtungs- u. Mediationsstelle
    Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen, das heißt zu schlichten. Bei der IHK Karlsruhe gibt es die Schlichtungs- und Mediationsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Dort können Auseinandersetzungen wettbewerbsrechtlicher Art zwischen Unternehmen geschlichtet werden.
    Olga Fischer
    IHK Karlsruhe
    Bereich Ausbildung
    • 0721 174-185
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    Anke Hartmann
    Anke Hartmann
    IHK Karlsruhe
    Bereich Ausbildung
    • 0721 174-286
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    Claudia Müller
    Claudia Müller
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-117
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    Tanja Schmitz
    Tanja Schmitz
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-119
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    • Sachverständige, Schlichtung & Mediation
    • Schlichtung in der Ausbildung
  • Schutzrechte (gewerblich)
    Mit gewerblichen Schutzrechten können Sie verhindern, dass ein anderer mit Ihrer Idee bzw. Ihrer Erfindung das "große" Geld verdient, Ihren guten (Firmen-)Namen für seine Zwecke missbraucht, oder dass Konkurrenzprodukte wie Ihre eigenen aussehen.
    Gewerbliche Schutzrechte räumen Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit ein, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen. Die IHK Karlsruhe bietet Erstberatung zu den gewerblichen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster) an.
    Kyu-Won Kang
    Kyu-Won Kang
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-325
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    Tanja Schmitz
    Tanja Schmitz
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-119
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    • Übersicht gewerbliche Schutzrechte
  • Social Media
    Die IHK Karlsruhe bewegt sich auf verschiedenen Social Media Kanälen. Je nach Vorliebe und Bedarf können Sie sich daher auch über Facebook, Instagram & Co. über die Services, Veranstaltungen der IHK Karlsruhe und Neuigkeiten aus der TechnologieRegion Karlsruhe informieren oder direkt Ihre Fragen loswerden.
    Irene Schüle
    Irene Schüle
    IHK Karlsruhe
    Bereich Kommunikation
    Social Media Digitale Medien Corporate Identity Printprodukte Grafiken
    • 0721 174-126
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  • Sonderverkäufe
    Wettbewerb fördert das Geschäft. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb, gegen unlauteren Wettbewerb muss vorgegangen werden. Festgehalten sind die Spielregeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die IHK Karlsruhe berät Unternehmen bei der Werbung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit.
    Kyu-Won Kang
    Kyu-Won Kang
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-325
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    Tanja Schmitz
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    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-119
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    • Aus-/Räumungsverkäufe und Rabattaktionen
  • Stadtentwicklung und -marketing
    Die IHK Karlsruhe wirkt an Beratungen und konkreten Projekten zur Stadtentwicklung, zur Attraktivität der Innenstädte und zum Stadtmarketing mit, vor allem aus der Sicht des Einzelhandels, der Dienstleistungen, des innerstädtischen Verkehrs, der Gastronomie und der Ansiedlung von Bildungseinrichtungen
    Lisa Frey
    Lisa Frey
    IHK Karlsruhe
    Bereich Handel
    • 0721 174-161
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    Michael Rausch
    Michael Rausch
    IHK Karlsruhe
    Referent Innenstadt
    • 0721 174-122
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    Weitere Informationen
    • Raumordnung und Stadtentwicklung
    • Standort
  • Standortinformationssystem (SIS)
    Sie suchen detaillierte Angaben über Gewerbeflächen in ganz Baden-Württemberg? Sie benötigen exakte Informationen über die Beschaffenheit und Größe von Gewerbeimmobilien? Im Standortinformationssystem SIS der baden-württembergischen IHKs finden Sie Informationen zu den einzelnen Gemeinden des Landes, über angebotene Gewerbeflächen, Gewerbeimmobilien und alles wichtige für Ihre Standortentscheidung. Die Anfrageergebnisse erhalten Sie als Kurzportrait oder in ausführlicher Ansicht.
    Sven-Eric Brune
    Sven-Eric Brune
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174129
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    • Standortfinder
  • Start-ups
    Die IHK Karlsruhe unterstützt Startups in der Planungs-, Gründungs- und Wachstumsphase. Damit Ihre Idee richtig durchstarten kann, informieren, beraten und vernetzten wir.
    Bianca Schmid
    Bianca Schmid
    IHK Karlsruhe
    Bereich Gründung, Wachstum, Nachfolge
    • 0721 174-179
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  • Statistik
    Die IHK Karlsruhe verfügt über wesentliche, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zu Wirtschaftszweigen und Branchen, zur Bevölkerung und zum Arbeitsmarkt, zur Kaufkraft, zu Lebenshaltungskosten oder Preisindizes vor. Die Daten sind der amtlichen Statistik, den Erhebungen anderer Behörden und Institutionen und eigenen Auswertungen entnommen. Diese volkswirtschaftlichen Wirtschafts- und Strukturdaten bilden eine Grundlage für die IHK-Arbeit. Mitgliedsunternehmen können diese Statistikinformationen im Internet abrufen. Wichtige statistische Daten werden auch im IHK-Magazin WIMA und im Internet veröffentlicht.
    Dipl.-Vw.Gabriela Blume
    Dipl.-Vw. Gabriela Blume
    IHK Karlsruhe
    Bereich Kommunikation
    Statistik Konjunktur
    • 0721 174-137
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    • Oberrhein - Zahlen und Fakten 2024
  • Stellungnahmen Förderbanken
    Die Expertise der IHK Karlsruhe ist gefragt, wenn Sie Darlehen oder Bürgschaften bei den öffentlichen Förderbanken in Baden-Württemberg beantragen. Denn zum Antrag für alle Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 75.000 Euro gehört eine Stellungnahme der IHK.
    Bianca Schmid
    Bianca Schmid
    IHK Karlsruhe
    Bereich Gründung, Wachstum, Nachfolge
    • 0721 174-179
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    Weitere Informationen
    • Finanzierungsberatung
    • Stellungnahmen Förderbanken
  • Steuern
    Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Lohnsteuer, Energiesteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungsteuer, Umsatzsteuer - ein Durchblick ist kaum möglich. Die Höhe der Steuern und Abgaben beeinflusst nicht nur die innere Struktur der Unternehmen (z. B. deren Rechtsform), sie ist auch ein wesentlicher Standortfaktor für die gesamte deutsche Wirtschaft. Die IHK Karlsruhe nimmt Einfluss auf die Entwicklung des Steuerrechts in Bund, Land und Gemeinden. Sie gibt Stellungnahmen zur Änderung von Steuergesetzen und zu Steuerreformen ab. Außerdem informiert sie die Unternehmen über aktuelle steuerliche Änderungen und gibt Auskünfte zu steuerlichen Fragen. Auch zu ausländischen Steuern sowie Doppelbesteuerungsabkommen hält die IHK Informationen bereit.
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    • Steuern