Handel mit Waffen- und Munition

Einer strikten gesetzlichen Regelung unterliegen u. a. die Herstellung und der Handel mit Waffen und Munition.
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition herstellt, bearbeitet oder Instandsetzt bzw. mit Waffen oder Munition handeln will, bedarf nach dem Waffengesetz der Erlaubnis der zuständigen Behörde (in Baden-Württemberg der Stadtverwaltung oder des Landratsamts).
Die Erlaubnis ist nach dem Waffengesetz u. a. zu versagen, wenn
  • der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt oder
  • die persönliche Eignung nicht besitzt oder
  • der Antragsteller die erforderliche Fachkunde nicht nachweisen kann.
Die erforderliche Fachkunde ist grundsätzlich durch eine erfolgreich absolvierte Fachkundeprüfung nachzuweisen.
Für die Prüfung der Fachkunde ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Die Geschäftsführung ist der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart übertragen.
Alle Informationen dazu finden Sie auch nebenstehend unter “Weitere Informationen”