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Sachverständige, Schlichtung & Mediation

Seit Mai wird den Unternehmen der Region neben der klassischen Schlichtung auch ein Mediationsverfahren angeboten. Hier hat der neutrale Mittler keine Entscheidungsbefugnis und muss auch kein Jurist sein. Den Parteien wird geholfen, selbst eine Lösung des Konflikts herbeizuführen.

Die vorprozessuale Tätigkeit des Sachverständigen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehört vor allem das Schiedsgutachten, das von zwei Vertragspartnern in Auftrag gegeben wird und bindende Wirkung hat. Ziel des Schiedsgutachters ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien verbindlich zu klären. Hiermit soll der Gang zum Gericht vermieden werden.

Die IHK Karlsruhe hat zusammen mit der IHK Rhein-Neckar und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eine Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten eingerichtet. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Juristen/einer Juristin geleitet, der/die auf ausdrücklichen Wunsch auch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten kann.

In einer komplexen und im stetigen Wandel befindlichen Welt kommen wir ohne die Inanspruchnahme von herausragenden Experten nicht mehr aus. Um bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht oder bei der Erläuterung hochkomplizierter Sachverhalte die bestmögliche Expertise zu erhalten, hat der Gesetzgeber den IHKn die hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen übertragen. Lesen Sie in unserem Beitrag, wie Sie selbst als Sachverständiger einen Antrag auf öffentliche Bestellung stellen können, aber auch was die Öffentliche Bestellung für Sie als Auftaggeber eines Sachverständigen bedeutet.

Die Digitalisierung macht auch am Sachverständigenbüro nicht halt. Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverstständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.

Neuer Inhalt (2) © DIHK Atrium Sven Ehling

Als Alternative zur Streitbeilegung bei staatlichen Gerichten hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Vor dem Schiedsgerichtshof können Wirtschaftsstreitigkeiten verbindlich geregelt werden. Regeln du Ablauf sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen angepasst.