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Mit der Bauleitplanung will eine Kommune die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrer Gemarkung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorbereiten und leiten.
Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wird nach dem Baugesetzbuch im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (wie auch zu weiteren öffentlichen Planungen) angehört.
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Ein Betriebsgrundstück kann planungsrechtlich unterschiedlich eingeordnet sein. Die Vorschriften zur Darstellung der Art der baulichen Nutzung von Flächen ergeben sich aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO).