Nr. 187

Raumordnung und Stadtentwicklung

Wir informieren über aktuelle Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Für Fragen über die Entwicklungen bei der Städteplanung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit der Bauleitplanung will eine Kommune die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrer Gemarkung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorbereiten und leiten.

Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wird nach dem Baugesetzbuch im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (wie auch zu weiteren öffentlichen Planungen) angehört.

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Ein Betriebsgrundstück kann planungsrechtlich unterschiedlich eingeordnet sein. Die Vorschriften zur Darstellung der Art der baulichen Nutzung von Flächen ergeben sich aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Abrorbek Yuldashev
IHK Karlsruhe
Bereich Verkehr