Automatenaufsteller

Neue Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen seit dem 1. September 2013 eine IHK-Unterrichtung
Spielautomaten stehen in vielen Gaststätten und Spielhallen. Die Aufsteller dieser Spielgeräte benötigen zukünftig für die Gewerbeanmeldung eine IHK-Unterrichtung.

Warum bieten die IHKs zukünftig eine Unterrichtung an?

Im Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wurde eine Änderung des §33c Gewerbeordnung (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit) veranlasst und den IHKs die hoheitliche Aufgabe übertragen, Unterrichtungen für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten durchzuführen. Ziel der Unterrichtungen ist es, zu einer Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beizutragen. Die IHK-Organisation hatte sich im Sinne der freien Gewerbeausübung und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

An der Unterrichtung müssen Personen teilnehmen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen. Für Aufsteller, die bereits vor diesem Stichtag im Besitz einer Erlaubnis waren, besteht Bestandsschutz - sie müssen nicht an der Unterrichtung teilnehmen. Alle Beschäftigten – auch solche, die bereits vor dem 1. September 2013 beschäftigt waren und mit der Aufstellung der Automaten befasst sind, müssen die Unterrichtung besuchen. Personal, das lediglich Büroarbeiten durchführt, oder bereits aufgestellte Spielgräte wartet, ist von der Unterrichtung befreit.

Wann ist man Aufsteller von Glückspielgeräten?

Aufsteller sind Personen, die für das Spielgerät das Unternehmerrisiko tragen. Ein Gastwirt ist also nur dann Aufsteller eines Spielgerätes, wenn er nicht nur am Gewinn beteiligt ist, sondern auch zum Beispiel die Investitions- oder Reparaturkosten mitträgt.

Was sind die Inhalte der Unterrichtung?

Im Rahmen der Unterrichtung werden die Teilnehmer über Aspekte der Gewerbeordnung und Spielverordnung, das Spielhallenrecht der Länder und das Jugendschutzrecht aufgeklärt.

Wer bietet die Unterrichtung an?

Die IHK Reutlingen bietet die Unterrichtung stellvertretend für alle IHKs in Baden-Württemberg an. Die Unterrichtungsbescheinigung einer Industrie- und Handelskammer besitzt bundesweite Geltung. Dies ermöglicht auch eine Unterrichtung in einer anderen IHK. Jedoch findet die Einbeziehung der spezifischen Landesgesetze nur bei einer Unterrichtung in dem jeweiligen Bundesland statt.
Weitere Informationen sowie ein IHK-Merkblatt finden Sie unter "Weiter Informationen".