Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann u.a. durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK) erfolgen.

Termine

Folgende Prüfungstermine werden bei der IHK Karlsruhe im Jahr 2026 angeboten:
19./20. Februar 2026 - Sondertermin
Anmeldung ab 08.01.2026 per Anmeldeformular möglich - das Formular steht Ihnen unter “weitere Informationen” zur Verfügung
Bitte das Formular an die angegebene Mailadresse schicken. Sie erhalten eine Bestätigung nach der Bearbeitung.
12./13. März 2026
Anmeldung ab 08.01.2026 per Anmeldeformular möglich - das Formular steht Ihnen unter “weitere Informationen” zur Verfügung
Bitte das Formular an die angegebene Mailadresse schicken. Sie erhalten eine Bestätigung nach der Bearbeitung.
09./10. April 2026
Anmeldedatum wird rechtzeitig bekannt gegeben
11./12. Juni 2026
Anmeldedatum wird rechtzeitig bekannt gegeben
vorläufige Termine im zweiten Halbjahr
10./11. September 2026
08./09. Oktober 2026
12./13. November 2026
Hinweise:
Wir führen keine Warteliste auf die man sich eintragen kann!
Bitte lesen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen aufmerksam durch
  • Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Karlsruhe erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Prüfungszulassung gehen gesondert per E-Mail zu.
  • Mit der Prüfungsanmeldung entstehen Gebühren gemäß der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK Karlsruhe. Die mit der Anmeldung entstandene Prüfungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Sofern Sie uns Ihren Rücktritt jedoch bis zum fünften Arbeitstag vor Beginn der Prüfung mitteilen, reduziert sich die Prüfungsgebühr entsprechend.
  • Dasselbe gilt auch dann, wenn Sie wegen Krankheit kurzfristig nicht an der Prüfung teilnehmen können und Sie uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Auch in diesem Fall reduziert sich die Gebühr.
  • Die Gebühr wird mit Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig und ist spätestens bis zum Anmeldeschluss zu überweisen. Andernfalls können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Kontoverbindung: Postbank Karlsruhe, IBAN: DE51 6601 0075 0010 0007 58
  • Die IHK Karlsruhe behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Reisekosten) sind bei rechtzeitiger Absage der Prüfung ausgeschlossen.
  • Die Prüfungsordnung, die Gebührenordnung und der Gebührentarif sind auf der Internetseite der IHK Karlsruhe veröffentlicht.
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt!

Gebühren

Folgende Gebühren fallen laut unserem Gebührentarif für die Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau an:
Tatbestand Gebühr
Schriftliche und praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme 330 €
Sachkundeprüfung - nur schriftlich, auch bei Nichtteilnahme 240 €
Wiederholung praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme 230 €
Rücktritt von der Prüfung bis spätestens fünf Werktage vor dem Prüfungstermin oder bei Nachweis von Krankheit oder Abmeldung durch die IHK wegen nicht fristgerechter Zahlung 75 €

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.

Schriftlicher Prüfungsteil:

Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind
Teil 1 (90 Min.)
  1. Rechtliche Grundlagen
  2. sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung,
  3. Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung

    Pause (20 Min.)

    Teil 2 (70 Min.)
  4. Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
  5. Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in vier von fünf Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben.

Praktischer Prüfungsteil:

Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Der Prüfer wählt die Fallvorgabe aus. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Sie können zwischen zwei Sachgebieten wählen:
  1. Vorsorge - umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
  2. Sach- und Vermögensversicherung - umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil:

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach §4 Abs. 5 (VersVermV) ist nur schriftlich möglich:
durch Vorlage der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder
einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
einen Sachkundenachweis nach § 34i Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung nachzuweisen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Wie Sie sich auf Ihre Prüfung vorbereiten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.
Sollten Sie auf der Suche nach einem Kurs sein, können Sie unter anderem auf der folgenden Seite nach Anbietern von (Online)Kursen recherchieren: Weiterbildungsangebote WIS | IHK.
Stand: 07.01.2026