Sie haben viel Berufspraxis, aber keinen anerkannten Berufsabschluss?
Mit der Beruflichen Validierung können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten offiziell bewerten und bescheinigen lassen.
Die Berufliche Validierung – auch Feststellungsverfahren (§§ 50b. ff BBiG) genannt – ermöglicht es, vorhandene berufliche Kompetenzen mit einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vergleichen und offiziell bewerten zu lassen.
Das Zeugnis/die Bescheinigung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem kann esauch für Selbstständige hilfreich sein, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten.
Für Unternehmen
Arbeitgeber/-innen erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen.Zudem kann der Mitarbeitende im Anschluss als Ausbilder im Betrieb eingesetzt werden
Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?
1. Beratung In einem Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, den passenden Referenzberuf zu finden.
2. Antragstellung Sie reichen einen entsprechenden Antrag (auf Anfrage) sowie Nachweise über Ihre Berufserfahrung ein.
3. Bewertung Ihre beruflichen Kompetenzen werden durch zwei Bewerter/-innen in Form einer Prüfung (die 1-2 Tage dauert) mittels verschiedener Instrumente bewertet. Dazu können beispielsweise Fachgespräche, Arbeitsproben, Rollenspiele oder die Präsentation von Arbeitsergebnissen gehören.
4. Ergebnis Am Ende des Verfahrens wird Ihre berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Video “Let's do it together” | Zusammen durchs Feststellungsverfahren
Berufserfahren, doch ohne Zeugnis? Das ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Chef/-innen. Wer sich aber wie Koch Tarek und Chefin Laura zusammensetzt, dem eröffnen sich mit der IHK Berlin ganz neue Möglichkeiten: Chancen verbessern. Innerbetrieblichen Aufstieg ermöglichen. Überblick behalten. Erfolgreich unternehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie können an der beruflichen Validierung teilnehmen, wenn Sie…
mindestens 25 Jahre alt sind
über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen
keinen formalen Berufsabschluss im gewählten Referenzberuf besitzen
in Deutschland wohnen oder einen Teil Ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungsdauer im Referenzberuf nachweisen können
Beispiel:
Bei einer zweijährigen Ausbildung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Bei einer dreijährigen Ausbildung: mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten des Validierungsverfahrens hängen vom jeweiligen Referenzberuf und damit vom Umfang/Aufwand der Prüfung ab.
Weitere Möglichkeiten im Überblick
Je nach persönlicher Situation können auch andere Wege zur Anerkennung Ihrer Berufserfahrung führen:
Teilqualifizierung Schrittweise Qualifizierung bis hin zu einem Berufsabschluss
Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Dann teilen Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich mit. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Die Teilqualifizierung (TQ) bietet Menschen ab 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise beruflich nachzuqualifizieren. Dafür werden Ausbildungsberufe in einzelne Bausteine unterteilt, die nacheinander absolviert werden können.
So können berufliche Kenntnisse gezielt aufgebaut und Schritt für Schritt bis zum Berufsabschluss erweitert werden.
1. Was sind Teilqualifikationen (TQs)?
TQs sind abgegrenzte und bundesweit standardisierteAusbildungsbausteine , die sich an den Ausbildungsordnungen eines anerkannten Berufes orientieren. Sie sind einzeln zertifizierbar und auf dem Arbeitsmarkt verwertbar. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Teilqualifizierung kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung (IHK) erfolgen, um den jeweiligen Berufsabschluss zu erreichen.
2. Für wen sind TQs?
Teilqualifizierungen richten sich an Menschen ab 25 Jahren, die ihre beruflichen Chancen verbessern und einen Berufsabschluss nachholen möchten.
Besonders geeignet sind Teilqualifizierungen für:
Menschen ohne Berufsabschluss
Menschen mit einem Berufsabschluss in einem Beruf, der heute nicht mehr ausgeübt wird oder nicht mehr gefragt ist
Menschen mit Behinderung
Geflüchtete Menschen mit guter Bleibeperspektive
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Berufstätige, die sich gezielt weiterqualifizieren möchten
3. Was bringt mir eine Teilqualifizierung?
Eine Teilqualifizierung bietet die Möglichkeit, berufliche Kenntnisse gezielt auszubauen und Schritt für Schritt einen Berufsabschluss nachzuholen.
Vorteile einer Teilqualifizierung:
Neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten können in überschaubaren Lernbausteinen erworben werden.
Die Qualifizierung kann berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden.
Vorhandene Berufserfahrung kann berücksichtigt und gezielt erweitert werden.
Die Kosten können bis zu 100 % gefördert werden.
Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, beispielsweise Lerncoaching, Sprachkurse oder Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Teilqualifizierungen verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und können den Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss ebnen.
4. Was bringt eine Teilqualifizierung Ihrem Unternehmen?
Teilqualifizierungen helfen Unternehmen dabei, Mitarbeitende gezielt weiterzuqualifizieren und Fachkräfte langfristig zu sichern.
Durch die Qualifizierung in einzelnen Bausteinen können Mitarbeitende berufsbegleitend weitergebildet werden, ohne für längere Zeit aus dem Arbeitsalltag auszuscheiden. Gleichzeitig schaffen Unternehmen neue Perspektiven für Beschäftigte und stärken ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit.
Teilqualifizierungen können insbesondere für folgende Unternehmen interessant sein:
Unternehmen, die sich in digitalen Transformationsprozessen befinden und deren Qualifikationsanforderungen sich verändern.
Unternehmen, die von Fachkräftemangel in bestimmten Berufen betroffen sind und ihre ungelernten Mitarbeiter/-innen entsprechend ausbilden, sowie binden möchten.
Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, geeignete Bewerber für Ausbildungsplätze zu finden.
5. Finanzierungsmöglichkeiten
Teilqualifizierungen können umfassend gefördert werden.
Je nach persönlicher Situation können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsentgeltzuschuss für Unternehmen gewährt werden.
Die individuelle Förderfähigkeit sollte vor Beginn der Maßnahme mit der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.
6. Ablauf
Eine Teilqualifizierung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:
Teilnahme an einer Teilnahmequalifikation: Sie erwerben berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Ausbildungsbaustein.
Kompetenzfeststellung: Nach Abschluss eines Bausteins kann eine Kompetenzfeststellung durch die IHK Berlin erfolgen.
Zertifikat: Bei erfolgreicher Kompetenzfeststellung erhalten Sie ein bundesweit einheitliches IHK-Zertifikat.
Berufsabschluss: Nach Abschluss aller erforderlichen Teilqualifikationen kann über die Externenprüfung ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden.
7. Folgende Berufe werden als Teilqualifikation von der IHK Berlin angeboten
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Verkäufer/-in
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Fachinformatiker/-in
Industrieelektriker/-in
Fachkraft Küche
Koch/Köchin
Fachkraft für Gastronomie
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Hotelfachmann/-frau
Sie haben Fragen zur Teilqualifizierung oder möchten sich bzw. Ihre Mitarbeitenden beruflich weiterqualifizieren?
Dann schicken Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich per E-Mail an kompetenzfeststellung@berlin.ihk.deWir beraten Sie gerne persönlich.
Weitere Möglichkeiten im Überblick
Je nach persönlicher Situation können auch folgende Wege interessant sein: