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Nr. 95155
IHK Berlin

Feststellung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Fachkräfte aus dem In- und Ausland mit einem ausländischem Berufsabschluss, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, haben mit Inkrafttreten ab 1. April 2012 des "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)" einen Anspruch auf Bewertung ihrer im Ausland erlangten Berufsabschlüsse. Der Gesetzgeber überträgt diese Aufgabe den Stellen, die für die jeweiligen inländischen Berufe verantwortlich sind. Für die nicht reglementierten Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sind dies die Industrie- und Handelskammern, die diese Aufgabe einer zentralen Stelle - der IHK FOSA in Nürnberg - übertragen haben.

Welche Vorteile hat eine Anerkennung?

Für Fachkräfte
Sie als Fachkraft erhalten mit dem Bescheid ein rechtssicheres Dokument. Sie haben bessere Chancen, eine qualifizierte Beschäftigung zu finden.

Für Unternehmen
Sie als Unternehmer können das Potential von qualifizierten Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss besser einschätzen und nutzen.
Erfolgsgeschichten und Erfahrungen mit dem Anerkennungsgesetz finden Sie hier.
In der IHK Berlin findet eine Beratung zum Anerkennungsverfahren statt: