Berufserfahrung bestätigen lassen

Berufliche Validierung

Seit dem 1. Januar 2025 bietet die IHK Berlin die Durchführung von Feststellungsverfahren an. Damit ermöglicht die Berufliche Validierung, Menschen ohne Berufsabschluss, ihre Kompetenzen anhand der Ausbildungsverordnung eines Referenzberufs bewerten und anschließend offiziell bescheinigen zu lassen.

Ziel des Validierungsverfahrens

Das Ziel eines Feststellungsverfahrens ist es, dass erfahrene Personen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit bekommen, berufsrelevante Kompetenzen zu
  • identifizieren,
  • dokumentieren,
  • bewerten,
  • bescheinigen.
Am Ende des Verfahrens erhalten Teilnehmende ein Zeugnis, welches die volle, überwiegende oder teilweise Gleichwertigkeit mit dem angestrebten Ausbildungsabschluss bescheinigt.
Vorteile für Teilnehmende: Dieses Zeugnis verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem kann es auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten.
Vorteile für Betriebe: Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen. Zudem kann der Mitarbeitende im Anschluss als Ausbilder im Betrieb eingesetzt werden.

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

Antragstellende geben zunächst in einem Beratungsgespräch in der IHK Berlin an, über welche beruflichen Kompetenzen sie verfügen. Nach der ausführlichen Beratung legen sie fest, mit welchem anerkannten deutschen Beruf (Referenzberuf) ihre Kompetenzen verglichen werden sollen. Nach Einreichung eines Antrags mit Nachweisen zu ihrem bisherigen Berufsweg wertet die IHK Berlin die Antragsunterlagen aus und organisiert ein berufs- und praxisbezogenes Bewertungsverfahren. In dieser sogenannten Kompetenzbewertung wird durch mindestens einen Berufsexperten eingeschätzt und bewertet, in wie weit der/die Antragstellende in der Lage ist, wesentliche Tätigkeitsbereiche des Referenzberufs fachgerecht auszuüben. Dafür können verschiedene Instrumente wie z. B. Fachgespräche, Rollenspiele, Fallstudien, Arbeitsproben, Probearbeit oder Präsentationen von Arbeitsergebnissen eingesetzt werden.
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Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • Sie haben in dem Referenzberuf keinen Berufsabschluss
  • Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf).
Von der Ausbildungsdauer hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert…
… 2 Jahre: Dann müssen Sie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
… 3 Jahre: Dann müssen Sie
  • mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
… 3,5 Jahre: Dann müssen Sie
  • mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit JA beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpertinnen und -experten.
Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren? Schicken Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich per E-Mail an kompetenzfeststellung@berlin.ihk.de

Weitere Möglichkeiten einer Anerkennung

Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind: