Sie haben viel Berufspraxis, aber keinen anerkannten Berufsabschluss?
Mit der Beruflichen Validierung können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten offiziell bewerten und bescheinigen lassen.
Die Berufliche Validierung – auch Feststellungsverfahren (§§ 50b. ff BBiG) genannt – ermöglicht es, vorhandene berufliche Kompetenzen mit einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vergleichen und offiziell bewerten zu lassen.
Das Zeugnis/die Bescheinigung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem kann esauch für Selbstständige hilfreich sein, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten.
Für Unternehmen
Arbeitgeber/-innen erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen.Zudem kann der Mitarbeitende im Anschluss als Ausbilder im Betrieb eingesetzt werden
Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?
1. Beratung In einem Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, den passenden Referenzberuf zu finden.
2. Antragstellung Sie reichen einen entsprechenden Antrag (auf Anfrage) sowie Nachweise über Ihre Berufserfahrung ein.
3. Bewertung Ihre beruflichen Kompetenzen werden durch zwei Bewerter/-innen in Form einer Prüfung (die 1-2 Tage dauert) mittels verschiedener Instrumente bewertet. Dazu können beispielsweise Fachgespräche, Arbeitsproben, Rollenspiele oder die Präsentation von Arbeitsergebnissen gehören.
4. Ergebnis Am Ende des Verfahrens wird Ihre berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Video “Let's do it together” | Zusammen durchs Feststellungsverfahren
Berufserfahren, doch ohne Zeugnis? Das ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Chef/-innen. Wer sich aber wie Koch Tarek und Chefin Laura zusammensetzt, dem eröffnen sich mit der IHK Berlin ganz neue Möglichkeiten: Chancen verbessern. Innerbetrieblichen Aufstieg ermöglichen. Überblick behalten. Erfolgreich unternehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Sie können an der beruflichen Validierung teilnehmen, wenn Sie…
mindestens 25 Jahre alt sind
über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen
keinen formalen Berufsabschluss im gewählten Referenzberuf besitzen
in Deutschland wohnen oder einen Teil Ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungsdauer im Referenzberuf nachweisen können
Beispiel:
Bei einer zweijährigen Ausbildung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Bei einer dreijährigen Ausbildung: mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten des Validierungsverfahrens hängen vom jeweiligen Referenzberuf und damit vom Umfang/Aufwand der Prüfung ab.
Weitere Möglichkeiten im Überblick
Je nach persönlicher Situation können auch andere Wege zur Anerkennung Ihrer Berufserfahrung führen:
Teilqualifizierung Schrittweise Qualifizierung bis hin zu einem Berufsabschluss
Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Dann teilen Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich mit. Wir beraten Sie gerne persönlich.