Berufserfahrung anerkennen lassen

Berufliche Validierung

Sie haben viel Berufspraxis, aber keinen anerkannten Berufsabschluss?

Mit der Beruflichen Validierung können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten offiziell bewerten und bescheinigen lassen.

Die Berufliche Validierung – auch Feststellungsverfahren (§§ 50b. ff BBiG) genannt – ermöglicht es, vorhandene berufliche Kompetenzen mit einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vergleichen und offiziell bewerten zu lassen.

Ziel des Validierungsverfahrens

Für Arbeitnehmer/-innen Das Zeugnis/die Bescheinigung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und unterstützt beim innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem kann es auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten.
Für Unternehmen Arbeitgeber/-innen erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen. Zudem kann der Mitarbeitende im Anschluss als Ausbilder im Betrieb eingesetzt werden

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

1. Beratung
In einem Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, den passenden Referenzberuf zu finden.

2. Antragstellung
Sie reichen einen entsprechenden Antrag (auf Anfrage) sowie Nachweise über Ihre Berufserfahrung ein.

3. Bewertung
Ihre beruflichen Kompetenzen werden durch zwei Bewerter/-innen in Form einer Prüfung (die 1-2 Tage dauert) mittels verschiedener Instrumente bewertet. Dazu können beispielsweise Fachgespräche, Arbeitsproben, Rollenspiele oder die Präsentation von Arbeitsergebnissen gehören.

4. Ergebnis
Am Ende des Verfahrens wird Ihre berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.

Video “Let's do it together” | Zusammen durchs Feststellungsverfahren

Berufserfahren, doch ohne Zeugnis? Das ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Chef/-innen. Wer sich aber wie Koch Tarek und Chefin Laura zusammensetzt, dem eröffnen sich mit der IHK Berlin ganz neue Möglichkeiten: Chancen verbessern. Innerbetrieblichen Aufstieg ermöglichen. Überblick behalten. Erfolgreich unternehmen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Sie können an der beruflichen Validierung teilnehmen, wenn Sie…
  • mindestens 25 Jahre alt sind
  • über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen
  • keinen formalen Berufsabschluss im gewählten Referenzberuf besitzen
  • in Deutschland wohnen oder einen Teil Ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
  • mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungsdauer im Referenzberuf nachweisen können
Beispiel:
  • Bei einer zweijährigen Ausbildung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Bei einer dreijährigen Ausbildung: mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten des Validierungsverfahrens hängen vom jeweiligen Referenzberuf und damit vom Umfang/Aufwand der Prüfung ab.

Weitere Möglichkeiten im Überblick

Je nach persönlicher Situation können auch andere Wege zur Anerkennung Ihrer Berufserfahrung führen:
Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Dann teilen Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich mit. Wir beraten Sie gerne persönlich.
Tel.: 030 31510-376
Tel.: 030 31510-855