Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfungen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragter

Wir arbeiten stetig daran, Ihnen qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte Prüfungen anzubieten. Aufgrund von gestiegenen Kosten und notwendigen Investitionen in die Weiterentwicklung unserer Services wurde eine Anpassung unserer Gebühren von der Vollversammlung beschlossen und unserer Rechtsaufsicht genehmigt. Diese Gebührenerhöhung wird ab dem 1.1.2024 wirksam. Alle Details zu den neuen Gebühren finden Sie auf dieser Webseite bei den Informationen zur Prüfung Gefahrgutfahrer bzw. Gefahrgutbeauftragte. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Unter anderem bestehen für Kraftfahrer, die mit kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen unterwegs sind, Schulungspflichten. Vorgeschrieben ist eine Erstschulung, die mindestens aus einem Basiskurs und je nach Bedarf weiteren Aufbaukursen besteht. Alle fünf Jahre muss ein Fahrer rechtzeitig eine Auffrischungsschulung (Fortbildungsschulung) besuchen. Weitere Informationen zum Schulungssystem, zur Schulungspflicht, zur ADR-Schulungsbescheinigung oder zu Ersatzbescheinigungen enthält unser Merkblatt.
Allen Schulungen liegen bundesweit einheitliche Kurspläne der IHKs zugrunde. Diese sind von den Veranstaltern einzuhalten. Schulen dürfen nur die Veranstalter, die die IHK in ihrem Kammerbezirk nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen zugelassen hat. Die in Berlin zugelassenen Veranstalter sind in einer Liste zusammengefasst. Informationen zu Terminen, Lehrgangskosten usw. erhalten sie direkt beim jeweiligen Veranstalter (siehe Veranstalterliste).
Nach der lückenlosen Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung (die Prüfung findet direkt im Anschluss an die Schulung bei dem jeweiligen Schulungsveranstalter statt), erteilt die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Durch Besuch eines Aufbaukurses wird die ADR-Schulungsbescheinigung entsprechend erweitert, wobei für die Gültigkeitsdauer stets der Basiskurs maßgeblich ist.
Die Prüfungsgebühr Basiskurs/Auffrischung beträgt einschließlich der Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung ab 01.01.2024 je 75,-€; die Prüfungsgebühr eines Aufbaukurses beträgt ab 01.01.2024 je 75,- €. Für eine Wiederholungsprüfung werden ebenfalls ab 01.01.2024  75,- € erhoben. Die Gebühren werden nachträglich, also im Anschluss an die Prüfung, per Gebührenbescheid erhoben. Hierbei wird der Gebührenbescheid entweder an die Teilnehmer selbst (Selbstzahler) bzw. an die Schulungsveranstalter (Sammelgebührenbescheid) oder an die einzelnen Firmen, Bildungsinstitute gestellt und per Post versandt. 
Seit Januar 2013 sind ADR-Schulungsbescheinigungen nur noch als Scheckkarte (ADR-Card) mit Lichtbild zulässig. Wichtig: Für das Ausstellen von Ersatzbescheinigungen bei Verlust oder Diebstahl ist ein Lichtbild in Passbildqualität erforderlich. Ersatzkarten (Bescheinigungen) sind unter Angabe der persönlichen Daten mit folgendem Formular online zu beantragen. Sie erhalten nach Zusendung des Formulars einen Gebührenbescheid an die genannte Adresse. Sofern eine Firma für Sie die Kosten der Ersatzkarte bezahlt, geben Sie uns bitte die genaue Firmierung und Adresse an. Bitte schicken Sie Ihren ausgefüllten Antrag (Formular) bzw. das Online-Formular an folgende Adresse gefahrgut@berlin.ihk.de

Schulung und Prüfung Gefahrgutbeauftragter

Seit 1991 müssen Gefahrgutbeauftragte in Deutschland geschult sein. Einzelheiten regelt vor allem die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Der Luftverkehr fällt seit 2011 nicht mehr in den Regelungsbereich der GbV.
Die Sachkunde erwerben Gefahrgutbeauftragte erstmalig durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang. Die IHK hat die im IHK-Bezirk Berlin zugelassenen Veranstalter in einer Liste zusammengefasst. Informationen zu Terminen, Lehrgangskosten etc. erhalten sie direkt beim jeweiligen Veranstalter. Nach dem Lehrgang ist eine Grundprüfung für den/die jeweiligen Verkehrsträger vor der IHK mit Erfolg abzulegen. Diese Prüfung kann einmal (ohne erneuten Lehrgang) wiederholt werden.
Die Prüfung Gefahrgutbeauftragter erfolgt ausschließlich schriftlich. Wir bieten Prüfungen (Grund-, Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen), vorbehaltlich möglicher Änderungen, an folgenden Terminen an:
Datum
Prüfungsbeginn
Einlass
Anmeldeschluss
26.02.2024
09:00 Uhr
08:30 Uhr
12.02.2024
27.05.2024
09:00 Uhr
08:30 Uhr
13.05.2024
29.07.2024
09:00 Uhr
08:30 Uhr
15.07.2024
30.09.2024
09:00 Uhr
08:30 Uhr
16.09.2024
25.11.2024
09:00 Uhr
08:30 Uhr
11.11.2024

Was kostet die Prüfung?

Prüfung
Prüfungsgebühr 
bis einschließlich 12/2023
Prüfungsgebühr
ab 01/2024 
Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger,
Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung
150,00 €
200,00 €
Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger
190,00 €
240,00 €

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter veranlassen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren anfallen können.
  • Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
  • Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet. 
  • Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 675 KB)
  • Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine Mail mit der Fehlermeldung sowie Bilder an: gefahrgut@berlin.ihk.de  
  • Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort 
Anmeldungen nach Anmeldeschluss sind in Einzelfällen nach Rücksprache mit der IHK möglich. 

Wie trete ich von der Prüfung zurück und welche Bedingungen gelten?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab. 
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Onlineportal  mit Ihren Zugangsdaten
  • Meine Termine auswählen
  • Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Haben Sie noch keinen Account melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung schriftlich per Mail ab.  Die Abmeldung zur Prüfung senden Sie bitte an gefahrgut@berlin.ihk.de 
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 %  der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten - ohne Lösungsvorschlag - veröffentlicht.
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die IHK den Schulungsnachweis aus, der fünf Jahre gültig ist. Erweitert sich der Tätigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten um einen weiteren Verkehrsträger, dann ist eine Schulung für diesen Verkehrsträger und eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerungsprüfung zu absolvieren. Das Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte enthält  weitere Informationen zur Bestellung, zu den Aufgaben, zur Schulung und zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten.
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, haben eine Vielzahl von teils umfangreichen Rechtsvorschriften zu beachten. Beispielhaft für den Straßengüterverkehr sind zu nennen: