Sach- und Fachkundeprüfung
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Sachkundeprüfungen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragter
Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrer
Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Unter anderem bestehen für Kraftfahrer, die mit kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen unterwegs sind, Schulungspflichten. Vorgeschrieben ist eine Erstschulung, die mindestens aus einem Basiskurs und je nach Bedarf weiteren Aufbaukursen besteht. Alle fünf Jahre muss ein Fahrer rechtzeitig eine Auffrischungsschulung (Fortbildungsschulung) besuchen. Weitere Informationen zum Schulungssystem, zur Schulungspflicht, zur ADR-Schulungsbescheinigung oder zu Ersatzbescheinigungen enthält unser Merkblatt.
Allen Schulungen liegen bundesweit einheitliche Kurspläne der IHKs zugrunde. Diese sind von den Veranstaltern einzuhalten. Schulen dürfen nur die Veranstalter, die die IHK in ihrem Kammerbezirk nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen zugelassen hat. Die in Berlin zugelassenen Veranstalter sind in einer Liste zusammengefasst. Informationen zu Terminen, Lehrgangskosten usw. erhalten sie direkt beim jeweiligen Veranstalter (siehe Veranstalterliste).
Nach der lückenlosen Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung (die Prüfung findet direkt im Anschluss an die Schulung bei dem jeweiligen Schulungsveranstalter statt) erteilt die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Durch Besuch eines Aufbaukurses wird die ADR-Schulungsbescheinigung entsprechend erweitert, wobei für die Gültigkeitsdauer stets der Basiskurs maßgeblich ist.
Die Prüfungsgebühr Basiskurs/Auffrischung beträgt einschließlich der Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung je 60,- €; die Prüfungsgebühr eines Aufbaukurses beträgt je 60,- €. Für eine Wiederholungsprüfung werden ebenfalls 60,- € erhoben. Die Gebühren werden nachträglich, also im Anschluss an die Prüfung, per Gebührenbescheid erhoben. Hierbei wird der Gebührenbescheid entweder an die Teilnehmer selbst (Selbstzahler) bzw. an die Schulungsveranstalter (Sammelgebührenbescheid) oder an die einzelnen Firmen, Bildungsinstitute gestellt und per Post versandt.
Seit Januar 2013 sind ADR-Schulungsbescheinigungen nur noch als Scheckkarte (ADRCard) mit Lichtbild zulässig. Wichtig: Für das Ausstellen von Ersatzbescheinigungen bei Verlust oder Diebstahl ist ein Lichtbild in Passbildqualität erforderlich. Ersatzkarten (Bescheinigungen) sind unter Angabe der persönlichen Daten mit folgendem Formular online zu beantragen. Sie erhalten nach Zusendung des Formulars einen Gebührenbescheid an die genannte Adresse. Sofern eine Firma für Sie die Kosten der Ersatzkarte bezahlt, geben Sie uns bitte die genaue Firmierung und Adresse auf dem Formular an. Bitte schicken Sie Ihren ausgefüllten Antrag (Formular) an folgende Adresse gefahrgut@berlin.ihk.de
- Ausbildung der LKW-Fahrer von Gefahrguttransporten (PDF-DATEI · 129 KB) (Nr. 2279906)
- Schulung der Gefahrgutfahrer - Veranstalterliste (PDF-DATEI · 101 KB) (Nr. 2279904)
- IHK-Satzung Ausbildung Gefahrgutfahrer (PDF-DATEI · 3662 KB) (Nr. 3353688)
- DIHK-Informationen Schulung Gefahrgutfahrer (Link: https://www.dihk.de/branchen/verkehr/verkehrspruefungen/gefahrgutfahrer)
- Vorgaben biometrisches Passfoto (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_8.html)
Schulung und Prüfung Gefahrgutbeauftragter
Seit 1991 müssen Gefahrgutbeauftragte in Deutschland geschult sein. Einzelheiten regelt vor allem die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Der Luftverkehr fällt seit 2011 nicht mehr in den Regelungsbereich der GbV.
Die Sachkunde erwerben Gefahrgutbeauftragte erstmalig durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang. Die IHK hat die im IHK-Bezirk Berlin zugelassenen Veranstalter in einer Liste zusammengefasst. Informationen zu Terminen, Lehrgangskosten etc. erhalten sie direkt beim jeweiligen Veranstalter. Nach dem Lehrgang ist eine Grundprüfung für den/die jeweiligen Verkehrsträger vor der IHK mit Erfolg abzulegen. Diese Prüfung kann einmal (ohne erneuten Lehrgang) wiederholt werden.
Die Prüfung Gefahrgutbeauftragter erfolgt ausschließlich schriftlich. Wir bieten Prüfungen (Grund-, Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen), vorbehaltlich möglicher Änderungen, an folgenden Terminen an:
Wochentag Datum Prüfungsbeginn Einlass Anmeldeschluss Montag 20.02.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 06.02.2023 Montag 15.05.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 01.05.2023 Montag 03.07.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 23.06.2023 Montag 18.09.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 04.09.2023 Donnerstag 09.11.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 26.10.2023 Montag 18.12.2023 09:00 Uhr 08:30 Uhr 04.12.2023
Was kostet die Prüfung?
Prüfung
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Prüfungsgebühr
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Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger,
Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung
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150,00 €
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Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger
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190,00 €
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Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter veranlassen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein.
Anmeldungen nach Anmeldeschluss sind in Einzelfällen nach Rücksprache mit der IHK möglich.
Bitte melden Sie sich über unseren Link direkt online zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung an und wählen Sie dort Ihren gewünschten Prüfungstermin aus.
- Nach erfolgter Onlineanmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie das bitte in der Anmeldung.
- Den Schulungsnachweis einer anderen IHK (bei Verlängerungsprüfung) bzw. die Lehrgangsbestätigung (bei Grund- und Ergänzungsprüfung) können Sie bei der Onlineanmeldung hochladen. Halten Sie dafür bitte die entsprechenden Dokumente im pdf-Format für den Upload bereit.
- Die verbindliche Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Den Gebührenbescheid erhalten Sie am Ende der Prüfung per Post an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.
- Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung schriftlich per Mail ab. Bitte beachten Sie dazu die Rücktrittsgebühren laut unserer Gebührenordnung (PDF-Datei · 525 KB) im Falle einer Abmeldung. Die Abmeldung zur Prüfung senden Sie bitte an gefahrgut@berlin.ihk.de
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den Fragenkatalog für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten - ohne Lösungsvorschlag - veröffentlicht.
- Schulung für Gefahrgutbeauftragte - Veranstalterliste (PDF-DATEI · 97 KB) (Nr. 2279900)
- Gefahrgutbeauftragte: Bestellung, Schulung und Prüfung (PDF-DATEI · 147 KB) (Nr. 2279898)
- DIHK-Katalog Prüfungsfragen Gefahrgutbeauftragte (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/10240/c5a4258ea0bbb01910e54333eeeaad69/gefahrgutbauftragte-fragenfundus-data.pdf)
- IHK-Satzung Prüfung/Schulung Gefahrgutbeauftragte (PDF-DATEI · 181 KB) (Nr. 2252964)
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die IHK den Schulungsnachweis aus, der fünf Jahre gültig ist. Erweitert sich der Tätigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten um einen weiteren Verkehrsträger, dann ist eine Schulung für diesen Verkehrsträger und eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerungsprüfung zu absolvieren. Das Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte enthält weitere Informationen zur Bestellung, zu den Aufgaben, zur Schulung und zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten.
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, haben eine Vielzahl von teils umfangreichen Rechtsvorschriften zu beachten. Beispielhaft für den Straßengüterverkehr sind zu nennen: