IHK Berlin

Ersatzbescheinigungen für die Sach- und Fachkunde (Prüfungen und Unterrichtungen)

Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einer Prüfungs- oder Unterrichtungsbescheinigung über eine bei der IHK Berlin durchgeführte und bestandene (abgeschlossene) Sach- und Fachkundeprüfung oder Unterrichtung ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Ersatzbescheinigung möglich.
Auf dieser Seite sind Sie richtig, wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine der folgenden Prüfungen bzw. Unterrichtungen benötigen: 
  • AEVO – Ausbildereignungsprüfung
  • freiverkäufliche Arzneimittel, Sachkundeprüfung
  • Bewachungsgewerbe, die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34 a GewO 
  • Berufskraftfahrer (BKF), Sachkundeprüfung (bis Dezember 2021)
  • Gaststättenunterrichtung
  • Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftrage, Prüfungen
  • Aufsteller von Spielautomaten, Unterrichtung
  • Taxen- und Mietwagen, Krankentransport, Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Fachkundeprüfung im Verkehrsbereich
  • Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobiliardarlehen, Sachkundeprüfungen nach § 34 d/f/i GewO
  • Waffenhandel, Fachkundeprüfung
  • zertifizierter Verwalter nach § 26a Abs. 1 WEG 
Die Ersatzbescheinigung orientiert sich an den Angaben in der Bescheinigung aus dem Jahr der Prüfung bzw. Unterrichtung und enthält den Zusatz „Ersatzbescheinigung“.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Berlin keine Schmuckurkunden ausstellt.
Bescheinigungsausstellungen aufgrund von Namensänderungen werden bei Vorliegen eines Rechtsanspruchs (z.B. Nachweis aufgrund des Transsexuellengesetzes; einer Adoption) vorgenommen.
Sollte Ihre Prüfung sehr lange zurückliegen, dann verfügen wir ggf. nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen, da unsere Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist.

Ihr Antrag

Bitte füllen Sie für die Beantragung einer Ersatzbescheinigung das Online-Formular aus und laden Sie eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses hoch.
Oder nutzen Sie das pdf-Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) und senden dieses inkl. einer Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasse per Post, Fax 030 31510-119 oder E-Mail an service@berlin.ihk.de
Post-Anschrift:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Ersatzbescheinigung - Bereich Berufszugang
Fasanenstraße 85
10623 Berlin

Kosten, Bezahlung und Versand 

Für die Ausstellung berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wir versenden die Ersatzbescheinigung mit einem Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden kann. Die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung und der Versand dauern in der Regel 5 – 8 Werktage.

Weitere Informationen 

Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Ersatzbescheinigung für die oben gelisteten Prüfungen und Unterrichtungen beantragen können. Bitte wenden Sie sich für die anderen Zeugnisse der IHK Berlin an eine der entsprechenden Stellen:

Rechtshinweise

  • Durch die Ausstellung einer Zeugniszweitschrift verlieren die Originalurkunde sowie alle bereits ausgestellten Ausfertigungen und Zeugniszweitschriften ihre Gültigkeit. 
  • Insbesondere unvollständige Unterlagen bzw. unvollständige oder falsche Angaben können die Bearbeitungszeit verlängern. 
  • Falsche Angaben oder Verschweigen von Tatsachen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafverfolgung auslösen.