Prüfung Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft

Die Prüfung im Beruf “Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft” wird in einer Zwischen- und Abschlussprüfung durchgeführt und ist keine bundeseinheitliche Prüfung. Die Prüfungstermine werden mit der IHK Berlin und den Prüfungsausschüssen abgestimmt.

1. Prüfungstermine in Berlin


Schriftliche Zwischenprüfung
Herbst 2024
13.11.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2024)
Frühjahr 2025
noch offen (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025
noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Frühjahr 2026
noch offen (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026
noch offen (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2024
06.06.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024
11.12.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Sommer 2025
noch offen (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025
noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Sommer 2026
noch offen (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026
noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar/Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7031 KB) vorgeschrieben. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin.

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
Sollten Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) stellen wollen, finden Sie alle Informationen unter diesem Link. Bitte beachten Sie dazu die besonderen Hinweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) für die Berufsgruppe Fachpraktiker/-in.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Zwischenprüfung sollte zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und stammen aus dem Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen ab.
Schriftliche Zwischenprüfung
Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
60 Minuten
Praktische Zwischenprüfung
Arbeitsprobe 1
75 Minuten
Arbeitsprobe 2
75 Minuten
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Speisen vorbereiten und Lebensmittel lagern,
  • Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung von Speisen und Getränken anwenden,
  • Räume reinigen und pflegen,
  • Textilien reinigen und pflegen,
  • Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter einsetzen, reinigen und pflegen,
  • Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung anwenden,
  • betriebliche Geschäftsvorgänge durchfuhren,
  • sich Informationen beschaffen,
  • Vorschriften des Datenschutzes einhalten,
  • Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der Hygiene berücksichtigen kann.
Schriftliche Abschlussprüfung
Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
und Dienstorientiertes Handeln
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
45 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Arbeitsaufgabe:
120 Minuten
Inkl. situatives Fachgespräch
max. 10 Minuten
Arbeitsprobe
90 Minuten
Für den Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Dienstleistungen bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • hauswirtschaftliche Dienstleistungen kundenorientiert erbringen,
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen,
  • Arbeitsabläufe planen und umsetzen sowie
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Hygiene am Arbeitsplatz berücksichtigen kann.
Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen:
  • Speisen und Getränke zubereiten, ausgeben und Serviceleistungen erbringen
  • Räume und Betriebseinrichtungen reinigen und pflegen und Serviceleistungen durchführen
  • Textilien reinigen, pflegen und Serviceleistungen erbringen.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
60%
Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln
30%
Wirtschafts- und Sozialkunde
10%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  • im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend",
  • im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit mindestens „ausreichend",
  • in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend" und
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend" bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als “ausreichend” bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Bei der Zwischenprüfung erhalten Sie postalisch eine Teilnahmebescheinigung mit Ihren Ergebnissen (keine Ergebnisse im Onlineportal ersichtlich).
  • Die Ergebnisse Ihrer Abschlussprüfung sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung einen vorläufigen Bescheid und bei Bestehen Ihr IHK-Prüfungszeugnis postalisch zugesandt. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Sarah Gleichauf unter der Tel.-Nr. 030 31510-683 oder per E-Mail: sarah.gleichauf@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 04/2024