Prüfungsinformation für Umschüler

Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen

Zulassungsvoraussetzungen
Allein die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme mit ihrer stark verkürzten Ausbildungszeit ist jedoch für die Zulassung nicht ausreichend. Hinzukommen muss entweder die Erstausbildung in einem anderen Beruf oder Berufstätigkeit. Die Zeiten der Berufstätigkeit und der Umschulung zusammengenommen sollen die Regelausbildungszeit des betreffenden Berufes nicht unterschreiten.
Fehlzeiten
Bei der außerbetrieblichen Umschulung handelt es sich um einen Bildungsgang, der insbesondere durch eine starke Verkürzung der Ausbildungszeit gegenüber der Regelausbildungszeit des jeweiligen Ausbildungsberufes gekennzeichnet ist. Dies stellt an alle Beteiligten besonders hohe Anforderungen. Die Zulassung zur Prüfung setzt deshalb voraus, dass sowohl die theoretischen als auch die praktischen Ausbildungsinhalte entsprechend dem Umschulungsplan tatsächlich vermittelt werden konnten. Insofern wird die Zulassungsentscheidung auch in ganz wesentlichem Maße durch die Fehlzeit von Teilnehmern beeinflusst.
Die Zulassung kann also nur dann erfolgen, wenn die Teilnehmer/innen den Umschulungslehrgang ohne wesentliche Fehlzeiten durchlaufen haben. Deshalb muss mit der Prüfungsanmeldung eine Übersicht der individuellen Fehlzeiten eingereicht werden.
Fehlzeiten sind alle Tage, an denen entschuldigt oder unentschuldigt nicht an der Umschulungsmaßnahme teilgenommen wurde. Urlaubstage sind keine Fehlzeiten.
Ab welchem Umfang Fehlzeiten einer Prüfungszulassung entgegenstehen können, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Die Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass Fehlzeiten bis zu 10% der Gesamtdauer der Maßnahme für die Prüfungszulassung unschädlich sind. Wird von einzelnen Teilnehmern diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungs- und Ausbildungsstandes trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Gesamtziel der Maßnahme noch erreicht worden ist. Dazu muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- bzw. Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie jeweils die so entstandenen Lücken ausgeglichen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK vorgelegt werden. Die IHK Berlin behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Prüfungsanmeldung der Teilnehmer
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulungsträger vorgenommen.
Folgende Unterlagen sind vom Umschulenden einzureichen:
1. Anmeldeformular des Teilnehmers
2. Teilnahmebescheinigung des Betriebes über Betriebspraktikum (mit Angaben über Inhalte/Tätigkeitsgebiete sowie Beginn und Ende des Praktikums)
3. Anwesenheitsnachweis
(Fehlzeitenangabe in Prozent auf die gesamte Umschulungsmaßnahme, bei Fehlzeiten ab 10% ist eine Stellungnahme erforderlich, wie die versäumten Inhalte nachgeholt wurden)
Der Praktikumsnachweis mit den Angaben über Dauer und Inhalte des Praktikums ist unabdingbare Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Anmeldefristen für die Abschlussprüfungen
Abschlussprüfung Sommer: 31. Januar
Abschlussprüfung Winter: 20. August