Service für Auszubildende

Ausbildungsnachweis

Du dokumentierst alle zeitlichen und inhaltlichen Abläufe deiner berufsschulischen und betrieblichen Ausbildung. Auf diese Weise können deine Ausbildungsverantwortlichen, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragten die einzelnen Ausbildungsschritte nachvollziehen. Außerdem sind die Ausbildungsnachweise zwingend für die Prüfungszulassung erforderlich.
  1. Den Ausbildungsnachweis führen
    Zu den ständigen Begleitern in deiner Ausbildungszeit gehören die Ausbildungsnachweise, auch Berichtsheft genannt. Darin schreibst du in kurzen Berichten auf, was du während deiner Ausbildung lernst. Dazu zählen insbesondere deine Tätigkeiten im Betrieb und die Themen des Berufsschulunterrichts inklusive der Arbeits- und Unterrichtszeiten. Die notwendige Zeit zum Verfassen der Berichte stellt dir der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Im Ausbildungsvertrag legst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb fest, ob du dein Berichtsheft schriftlich (auf Papier) oder elektronisch (Word-Vorlage, Onlineportal, etc.) führen möchtest. Ein Wechsel ist dabei jederzeit möglich. In jedem Fall muss das Berichtsheft jedoch digital zur Prüfungsanmeldung vorliegen.
    Die Anleitung zur Berichtsheftführung über das Onlineportal der IHK Berlin finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB).
  2. Vorlage des Ausbildungsnachweises zur Prüfungsanmeldung
    Die Ausbildungsnachweise sind zur Prüfungsanmeldung der IHK Berlin elektronisch vorzulegen. Die Vorlage des Berichtsheftes zur Abschlussprüfung ergibt sich aus den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes in § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung Abs. (1) Satz 2. Die Vorlage zur Zwischenprüfung ist eine Maßnahme der IHK Berlin zur Erfüllung einer ihrer gesetzlichen Aufgaben: die Sicherung der Ausbildungsqualität.

    Bei der Vorlage des Berichtsheftes im Rahmen der Online-Prüfungsanmeldung gibt es nur zwei mögliche Verfahren:
  • Du führst dein Berichtsheft bereits über das Online-Portal der IHK Berlin, so dass uns dieses bereits vorliegt oder
  • Du scannst dein schriftlich geführtes Berichtsheft mit Hilfe eines Scanners, einer Scan-App oder im Copy-Shop und lädst dieses als PDF-Datei bei der Prüfungsanmeldung hoch. Eine Vorlage des schriftlich geführten Ausbildungsnachweises in Papierform oder eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich. Das Berichtsheft ist zwingend mit der Prüfungsanmeldung hochzuladen.

    Gern möchten wir dir auf die häufigsten Fragen zur Vorlage des Berichtsheftes Antwort geben:
    Wie kann ich eine PDF-Datei erstellen?
    Zum Digitalisieren deines schriftlich geführten Berichtshefts gibt es viele Alternativen. Du kannst dieses per Scanner, Scann-Apps für dein mobiles Endgerät oder auch im Copy-Shop digitalisieren und so eine PDF-Datei erstellen.
    Ich kann das Berichtsheft nicht vorlegen, da ich keine Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin habe!
    Sollten dir die Zugangsdaten für das Online-Portal der IHK Berlin nicht mehr vorliegen, so kannst du dir über die „Passwort vergessen“-Funktion ein neues Passwort vergeben.
    Muss ich das Berichtsheft zur Prüfung mitbringen?
    Da das Berichtsheft mit der Prüfungsanmeldung der IHK Berlin vorgelegt wird, muss dieses nicht mehr zur entsprechenden Prüfung mitgebracht werden.

Solltest du weitere Fragen zum Berichtsheft haben, kannst du uns gern eine E-Mail an ausbildungsportal@berlin.ihk.de schreiben, unsere Servicehotline zum Ausbildungsportal anrufen +49 30 31510-789 oder direkt deinen zuständigen Ausbildungsberater kontaktieren.