Service für Auszubildende
Ausbildungsnachweis
Sie dokumentieren alle zeitlichen und inhaltlichen Abläufe Ihrer berufsschulischen und betrieblichen Ausbildung. Auf diese Weise können Ihre Ausbildungsverantwortlichen, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragten die einzelnen Ausbildungsschritte nachvollziehen. Außerdem sind die Ausbildungsnachweise zwingend für die Prüfungszulassung erforderlich.
- Den Ausbildungsnachweis führen
Zu den ständigen Begleitern in Ihrer Ausbildungszeit gehören die Ausbildungsnachweise, auch Berichtsheft genannt. Darin schreiben Sie in kurzen Berichten auf, was Sie während Ihrer Ausbildung lernen. Dazu zählen insbesondere Ihre Tätigkeiten im Betrieb und die Themen des Berufsschulunterrichts inklusive der Arbeits- und Unterrichtszeiten. Die notwendige Zeit zum Verfassen der Berichte stellt Ihnen der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung. Im Ausbildungsvertrag legen Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb fest, ob Sie Ihr Berichtsheft schriftlich (auf Papier) oder elektronisch (Word-Vorlage, Onlineportal, etc.) führen möchten. Ein Wechsel ist dabei jederzeit möglich. In jedem Fall muss das Berichtsheft jedoch digital zur Prüfungsanmeldung vorliegen.
Die Anleitung zur Berichtsheftführung über das Onlineportal der IHK Berlin finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB). - Vorlage des Ausbildungsnachweises zur Prüfungsanmeldung
Die Ausbildungsnachweise sind zur Prüfungsanmeldung der IHK Berlin elektronisch vorzulegen. Die Vorlage des Berichtsheftes zur Abschlussprüfung ergibt sich aus den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes in § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung Abs. (1) Satz 2. Die Vorlage zur Zwischenprüfung ist eine Maßnahme der IHK Berlin zur Erfüllung einer ihrer gesetzlichen Aufgaben: die Sicherung der Ausbildungsqualität.
Bei der Vorlage des Berichtsheftes im Rahmen der Online-Prüfungsanmeldung gibt es nur zwei mögliche Verfahren:
- Sie führen Ihr Berichtsheft bereits über das Online-Portal der IHK Berlin, so dass uns dieses bereits vorliegt oder
- Sie scannen Ihr schriftlich geführtes Berichtsheft mit Hilfe eines Scanners, einer Scan-App oder im Copy-Shop und laden dieses als PDF-Datei bei der Prüfungsanmeldung hoch. Eine Vorlage des schriftlich geführten Ausbildungsnachweises in Papierform oder eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich. Das Berichtsheft ist zwingend mit der Prüfungsanmeldung hochzuladen.
Gern möchten wir Ihnen auf die häufigsten Fragen zur Vorlage des Berichtsheftes Antwort geben:
Wie kann ich eine PDF-Datei erstellen?
Zum Digitalisieren Ihres schriftlich geführten Berichtshefts gibt es viele Alternativen. Sie können dieses per Scanner, Scan-Apps für Ihr mobiles Endgerät oder auch im Copy-Shop digitalisieren und so eine PDF-Datei erstellen.
Ich kann das Berichtsheft nicht vorlegen, da ich keine Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin habe!
Sollten Ihnen die Zugangsdaten für das Online-Portal der IHK Berlin nicht mehr vorliegen, können Sie über die „Passwort vergessen“-Funktion ein neues Passwort vergeben.
Muss ich das Berichtsheft zur Prüfung mitbringen?
Da das Berichtsheft mit der Prüfungsanmeldung der IHK Berlin vorgelegt wird, muss dieses nicht mehr zur entsprechenden Prüfung mitgebracht werden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Berichtsheft haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an ausbildungsportal@berlin.ihk.de schreiben, unsere Servicehotline zum Ausbildungsportal anrufen +49 30 31510-789 oder direkt Ihren zuständigen Ausbildungsberater kontaktieren.