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Neuordnung der gastronomischen Berufe und was für 2023 noch zu erwarten ist

Die novellierten gastgewerblichen Berufe gehen im Jahr 2023 erstmalig in die Prüfung. Was hat sich geändert?

Prüfungen

Bei den fünf dreijährigen gastgewerblichen Berufen ändert sich durch die Neuordnung u.a. die bisherige Prüfungsstruktur. Zukünftig entfällt die Zwischenprüfung; die Abschlussprüfung wird als sog. gestreckte Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2) durchgeführt. Beide Teile fließen in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Teil 1 wird nach 18 Monaten absolviert. Das hier erreichte Ergebnis fließt mit 25 % in die Endnote des Gesamtergebnisses. Dieser erste Prüfungsteil kann als Bestandteil der Gesamtprüfung nicht eigenständig wiederholt werden. 
Die beiden zweijährigen gastgewerblichen Ausbildungsberufe bleiben in der bisherigen Prüfungsstruktur. 
Die ersten Prüfungsdurchgänge nach neuer Verordnung stehen bereits für Herbst 2023 an.

Prüfungsausschüsse

Für den neugeordneten Beruf Koch/Köchin, prüfen die bisherigen 16 Prüfungsausschüsse auch das neue Berufsbild. Für den Beruf Fachkraft Küche werden aktuell neue Ausschüsse eingerichtet.
Weitere Informationen zur Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe finden Sie hier.

Ausblick

1. Neuer dreijähriger dualer Ausbildungsberuf mit Ausbildungsstart August 2023: Gestalter/-in für immersive Medien 

Der neue Beruf für die Gestaltung virtueller Welten, “Gestalter/-in für immersive Medien”,  befindet sich derzeit im Neuordnungsverfahren und soll ab August 2023 bundesweit ausgebildet werden. Die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich noch im März 2023.
Die ausgebildeten Fachkräfte werden in Unternehmen der Produktion immersiver Medien (Augmented Reality/Virtual Reality/Mixed Reality/360-Grad-Video) und anderen Unternehmen der „virtual production“ arbeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Interessenten aus der Branche, die sich eine Tätigkeit als ehrenamtliche Prüferinnen oder Prüfer für diesen Beruf vorstellen können, bewerben sich über unser Kontaktformular  auf der Seite https://www.ihk.de/berlin/pruefer.

2.  Neuordnungsverfahren bei den Mediengestalter/-innen Digital und Print

Der Beruf befindet sich derzeit im Neuordnungsverfahren. Vorgesehen ist eine Novellierung der Fachrichtungen und Wahlqualifikationen. Die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich ebenfalls im 1. Quartal 2023. Geplant ist, dass die neue Verordnung  zum 1. August 2023 in Kraft tritt.
Weitere Informationen finden Sie hier.