Sie befinden sich hier
Beim gewerblichen Güterkraftverkehr wird zwischen nicht-erlaubnispflichtigen und erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr unterschieden.
Werkverkehr ist die unentgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen für Zwecke des eigenen Unternehmens.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt der Taxen- und Mietwagenverkehr einer Genehmigungspflicht.
Der Omnibusverkehr ist untergliedert in Omnibuslinien- und Omnibusgelegenheitsverkehr.