Taxen- und Mietwagenverkehr
Der Taxen- und Mietwagenverkehr unterliegt nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Genehmigungspflicht.
Genehmigungsbehörde ist das Straßenverkehrsamt der Stadt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat oder bekommen soll. Die Anzahl von zugelassenen Taxen in einer Stadt wird vom Rat der Stadt bestimmt, ist also begrenzt. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl von Mietwagen nicht begrenzt.
Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kammer berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Personenbeförderungsgesetz zu jeder Neugründung eines Taxen- oder Mietwagenunternehmens und jeder Erweiterung des Fuhrparks eines bestehenden Taxen- und Mietwagenunternehmens gutachtlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.