Werkverkehr

Werkverkehr ist die unentgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen für Zwecke des eigenen Unternehmens.
Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei und unterliegt keiner gesetzlichen Versicherungspflicht. Wenn Lastkraftwagen (LKW und Anhänger) über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden, ist eine Anmeldung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Außenstelle Münster (Telefon: 0251/53 405-0), vorzunehmen.

Werkverkehr liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder in Stand gesetzt worden sein.

- Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens dienen.

- Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen.

- Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Weitere Informationen des BAG finden Sie auch unter “Weitere Informationen”.