Omnibusverkehr

Der Omnibusverkehr ist untergliedert in Omnibuslinien- und Omnibusgelegenheitsverkehr.
Er unterliegt nach dem Personenbeförderungsgesetz einer Genehmigungspflicht. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die IHK berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Personenbeförderungsgesetz zu jeder Neugründung eines Omnibusunternehmens gegenüber der Genehmigungsbehörde gutachtlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.