Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Der gewerbliche Güterkraftverkehr unterteilt sich in nicht-erlaubnispflichtigen und erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, mit denen gegen Entgelt Waren für Andere befördert werden, unterliegen nicht der Erlaubnispflicht.
Bei Einsätzen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz (EG-Lizenz) erforderlich. Die Berechtigung hierfür kann bei den Straßenverkehrsbehörden der Städte des Kammerbezirks (Wuppertal-Solingen-Remscheid) beantragt werden. Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die IHK berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz zu jeder Neugründung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und jeder Erweiterung des Fuhrparks eines bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens gutachterlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.
Internationaler Güterkraftverkehr
Für die Durchführung von Transporten im Güterkraftverkehr in die europäischen Länder sind zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem die erforderlichen Dokumente, die Steuern, die technischen Vorschriften, die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrverbote, die gebührenpflichtige Straßen und Autobahnen. Beachtet werden müssen auch eine Reihe von Verordnungen und Zollvorschriften (CMR-Kabotagebestimmungen, EU-Lizenz-Verfahren, Cemt- Genehmigungen, Carnet-TIR / gemeinschaftliches Versandverfahren). Darüber hinaus ist es oftmals auch erforderlich, die zuständigen Grenzzollämter zu kennen.
Bei Einsätzen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz (EG-Lizenz) erforderlich. Die Berechtigung hierfür kann bei den Straßenverkehrsbehörden der Städte des Kammerbezirks (Wuppertal-Solingen-Remscheid) beantragt werden. Für eine Unternehmensgründung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die IHK berät angehende Unternehmer/innen hierzu. Sie nimmt nach dem Güterkraftverkehrsgesetz zu jeder Neugründung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und jeder Erweiterung des Fuhrparks eines bestehenden Güterkraftverkehrsunternehmens gutachterlich Stellung. Außerdem nimmt sie die erforderliche Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung ab.
Internationaler Güterkraftverkehr
Für die Durchführung von Transporten im Güterkraftverkehr in die europäischen Länder sind zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem die erforderlichen Dokumente, die Steuern, die technischen Vorschriften, die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrverbote, die gebührenpflichtige Straßen und Autobahnen. Beachtet werden müssen auch eine Reihe von Verordnungen und Zollvorschriften (CMR-Kabotagebestimmungen, EU-Lizenz-Verfahren, Cemt- Genehmigungen, Carnet-TIR / gemeinschaftliches Versandverfahren). Darüber hinaus ist es oftmals auch erforderlich, die zuständigen Grenzzollämter zu kennen.