Nr. 889

Gefahrguttransport

Für den Transport gefährlicher Güter gibt es zahlreiche Vorschriften und Bestimmungen. Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte in Betrieben müssen im Besitz besonderer Bescheinigungen sein, die sie nach Besuch entsprechender Lehrgänge und Bestehen einer Prüfung bei der IHK erhalten. Schulungslehrgänge dürfen nur bei von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter absolviert werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Dipl.-Geogr.Christian Bruch
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
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