Nr. 889
Standortpolitik

Gefahrguttransport

Für den Transport gefährlicher Güter gibt es zahlreiche Vorschriften und Bestimmungen. Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte in Betrieben müssen im Besitz besonderer Bescheinigungen sein, die sie nach Besuch entsprechender Lehrgänge und Bestehen einer Prüfung bei der IHK erhalten. Schulungslehrgänge dürfen nur bei von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter absolviert werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Standortpolitik

Lehrgangsveranstalter, die Lehrgänge für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen eine Anerkennung durch die IHK besitzen.

Standortpolitik

Ein Fahrer, der gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge auf der Straße befördert, muss im Besitz einer ADR-Card sein.

Standortpolitik

Lehrgangsveranstalter, die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragte) durchführen möchten, müssen eine Anerkennung durch die IHK besitzen.

Standortpolitik

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Standortpolitik

Damit Sie als zukünftiger Gefahrgutfahrer bzw. Gefahrgutbeauftragter die notwendigen Bescheinigungen ausgestellt bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig.

Dipl.-Geogr.Christian Bruch
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit
Geschäftsbereich Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit