Prüfung für Gefahrgutfahrer

Ein Fahrer, der Gefahrgut auf der Straße in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert, muss im Besitz einer ADR-Card sein.
Eine ADR-Card bekommt der Fahrer nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer IHK-Prüfung für Gefahrgutfahrer nach Abschluss eines Lehrgangs bei einem anerkannten Lehrgangsträger. Nach dem Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer eine ADR-Card durch die IHK ausgestellt.