Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragte)
Lehrgangsveranstalter, die Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragte) durchführen möchten, müssen eine Anerkennung durch die Industrie- und Handelskammer haben.
Die Lehrgangsveranstalter müssen ihre Schulungen an bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen ausrichten. Die ordnungsgemäße Durchführung der anerkannten Lehrgänge wird von der Kammer überwacht.
Die Industrie- und Handelskammer ist nach der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Gefahrgutbeauftragtenschulung.
Eine Liste der im Kammerbezirk anerkannten Lehrgangsveranstalter finden Sie in unter "Weitere Informationen".
Die Industrie- und Handelskammer ist nach der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Gefahrgutbeauftragtenschulung.
Eine Liste der im Kammerbezirk anerkannten Lehrgangsveranstalter finden Sie in unter "Weitere Informationen".