Ausstellung von Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
Ausstellung von Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
Ein Fahrer, der Gefahrgut auf der Strasse befördert, muss bei allen Transporten in kennzeichnungspflichtiger Menge im Besitz einer ADR-Card sein. Diese bekommt er nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer IHK- Prüfung für Gefahrgutfahrer. Bevor man an der Prüfung teilnehmen kann, muss ein Lehrgang bei einem anerkannten Lehrgangsträger besucht worden sein. Nach Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer eine ADR-Card durch die IHK ausgestellt.
Jeweils nach fünf Jahren muss die Bescheinigung von einer IHK verlängert werden. Voraussetzung ist auch hier der Besuch eines Auffrischungslehrgangs und das Bestehen der entsprechenden IHK-Prüfung.
Jeweils nach fünf Jahren muss die Bescheinigung von einer IHK verlängert werden. Voraussetzung ist auch hier der Besuch eines Auffrischungslehrgangs und das Bestehen der entsprechenden IHK-Prüfung.
Ein Gefahrgutbeauftragter, der einen Lehrgang bei einem anerkannten Lehrgangsträger absolviert und an einer IHK- Prüfung erfolgreich teilgenommen hat, bekommt danach eine Schulungsbescheinigung für die jeweiligen Verkehrsträger von der Kammer.
Jeweils nach fünf Jahren muss der Gefahrgutbeauftragte bei der zuständigen IHK nachweisen, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Schulungsbescheinigung eine IHK- Prüfung für den jeweiligen Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff oder Seeschiff erfolgreich abgelegt hat.
Jeweils nach fünf Jahren muss der Gefahrgutbeauftragte bei der zuständigen IHK nachweisen, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Schulungsbescheinigung eine IHK- Prüfung für den jeweiligen Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschiff oder Seeschiff erfolgreich abgelegt hat.
Die IHK stellt für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte im Bedarfsfall gegen Entgelt auch Ersatzbescheinigungen aus.
Unter "Weitere informationen" finden Sie unter anderem auch die Merkblätter für Gefahrgutfahrer bzw. Gefahrgutbeauftragte.
Unter "Weitere informationen" finden Sie unter anderem auch die Merkblätter für Gefahrgutfahrer bzw. Gefahrgutbeauftragte.