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Schutz der Bezeichnung „Solingen“: Die Europäische Kommission hat im April den Entwurf für eine Verordnung über geografische Herkunftsangaben im handwerklichen und industriellen Bereich veröffentlicht.
Trotz des gesetzlichen Schutzes bieten Markenpiraten in zunehmenden Maße minderwertige Billigprodukte unter dem Namen Solingen an, die mit Solingen nichts zu tun haben, sondern im Ausland hergestellt wurden.
Seit dem 3. Februar 2005 ist der Name Solingen als EU-Kollektivmarke im europäischen Markenregister eingetragen (Reg.-Nr. 002988285).
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid hat am 30. November 2005 gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-Gesetz) vom 18.12.1956 (BGBl I. S. 920), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005 (BGBl I. S. 931), folgende Markensatzung beschlossen:
Woran denken viele Menschen im In- und Ausland spontan, wenn sie den Namen "Solingen" hören oder lesen? Wahrscheinlich an Messer, Bestecke und Scheren. Solingen ist das Zentrum der deutschen Schneidwarenindustrie.
Hier finden Sie die Verordnung zum Schutz des Namens Solingen.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid hat in ihrer Sitzung am 30. November 2005 eine Neufassung der Mindestvoraussetzungen beschlossen. In den Sitzungen der Vollversammlung am 28.11.2013 und am 23.06.2020 wurden Änderungen beschlossen.
The plenum of the Chamber of Industry and Commerce Wuppertal-Solingen-Remscheid has passed the revised formulation of the Minimum Requirements on November 30th, 2005.