Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und das Fernabsatz-Widerrufsrecht
Am 13. Juni 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten. Damit ist auch das Widerrufsrecht im Fernabsatz neu gefasst worden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Zugleich profitiert auch die Wirtschaft von einem harmonisierten EU-Binnenmarkt.