Fernabsatzverträge

Seit 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft, das wesentlichen Änderungen im Bereich der Fernabsatzverträge beinhaltet.

Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder in seinem Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel, wie z. B. Brief, Telefon, Fax oder Internet verwenden.

Hierbei sind besondere Regelungen zu beachten, über die unser Merkblatt einen Überblick verschafft. Es enthält erste rechtliche Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie finden das Merkblatt unter "Weitere Informationen" zum Download.