Nr. 3647
Recht und Steuern

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Das Bundesamt für Finanzen bietet ein unkompliziertes Bestätigungsverfahren für ausländische Identifikationsnummern an.

Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. So wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) unter anderem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen.

Die Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. In diesem Zusammenhang treten häufig Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartnern abspielen, sondern mehrere Unternehmer an dem Geschäft beteiligt sind.

Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig unter folgenden Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Thomas Nabein
Stv. Bereichsleiter
Schwerpunkte: Existenzgründungsberatung, Einheitlicher Ansprechpartner