Steuerfreie Warenlieferungen in der EU zwischen Unternehmen

Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig unter folgenden Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit:
  1. Die gelieferte Ware ist in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.
  2. Der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats dokumentiert).
  3. Der Abnehmer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben.
  4. Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d.h. der Abnehmer ist verpflichtet, in einem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.