IHK Aschaffenburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/aschaffenburg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Die Barrierefreiheit der Website wurde in Teilen verbessert, insbesondere durch:
  • die Optimierung von Struktur, Überschriften und Inhalten
  • die schrittweise Umstellung von Inhalten, die zuvor ausschließlich als PDF-Dokumente bereitgestellt wurden, in barriereärmere HTML-Artikel auf der Website
  • die teilweise Ergänzung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

PDF-Dokumente

Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dokumente ist nicht barrierefrei.
Insbesondere betrifft dies:
  • beschreibbare Formulare (z. B. Anträge, Anmeldungen, Ausfüllhilfen)
  • Broschüren und Publikationen (z. B. Branchen-Atlanten oder die IHK-Zeitschrift „Wirtschaft am Bayerischen Untermain“)
Diese Dokumente weisen unter anderem folgende Barrieren auf:
  • fehlende oder unzureichende Strukturierung (Tags)
  • fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte
  • keine durchgängige Lesereihenfolge für Screenreader
  • eingeschränkte Nutzbarkeit von Formularfeldern

Technische Einschränkungen der Website

Einzelne Module des eingesetzten Content-Management-Systems (CMS) sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei.
Teilweise Einschränkungen können unter anderem bestehen bei:
  • Kontrasten
  • Tastaturbedienbarkeit einzelner Elemente
  • fehlenden oder unzureichenden Alternativtexten

Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Dies betrifft insbesondere komplexe Formulare und umfangreiche Publikationen.
Die Bewertung der Unverhältnismäßigkeit erfolgt gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf:
  • einer Selbstbewertung
  • internen Prüfungen ausgewählter Seiten und Inhalte
  • automatisierten Tests mit dem Tool „Eye-Able
  • sowie manuellen Prüfungen (z. B. zur Tastaturbedienbarkeit und Nutzung mit Screenreadern)
Die Erklärung wurde zuletzt am 11. Juni 2026 überprüft und angepasst.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden.
Auf Anfrage stellen wir Inhalte, soweit möglich, in einer barrierefreien Alternative zur Verfügung oder unterstützen Sie individuell.
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Anne-Kathrin Munk
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 880-127
E-Mail: munk@aschaffenburg.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Ihre Hinweise an uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Unser weiteres Vorgehen zum Abbau bestehender Barrieren

Die IHK Aschaffenburg nutzt ein gemeinschaftlich betriebenes Content-Management-System, das von zahlreichen Industrie- und Handelskammern bundesweit eingesetzt wird.
Aktuell arbeiten wir daran:
  • die eingesetzten CMS-Module schrittweise barrierefrei gemäß BITV 2.0 bereitzustellen
  • bestehende Inhalte nach und nach zu überarbeiten
  • neue Inhalte grundsätzlich barrierefrei zu erstellen
  • die Barrierefreiheit mithilfe von Prüfwerkzeugen wie „Eye-Able“ kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern
Aufgrund des Umfangs der Inhalte und technischen Abhängigkeiten ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen.