IHK Aschaffenburg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) in deren jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/aschaffenburg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Webseite hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden zum Teil mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

PDF-Dokumente

Ein Teil der von der IHK Aschaffenburg erstellte PDF-Dokumente stehen barrierefrei zur Verfügung.
Aufgrund der Vielzahl an Unterseiten, PDF-Dokumenten und Inhalten auf unserer Webseite können wir nicht für hundertprozentige Barrierefreiheit garantieren. Insbesondere
  • Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Broschüren (zum Beispiel Branchen-Atlanten, IHK-Zeitschrift „Wirtschaft am Bayerischen Untermain“ oder das Weiterbildungsprogramm) stehen ebenfalls nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 13. März 2025 überprüft und angepasst.

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.aschaffenburg.ihk.de haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Anne-Kathrin Munk
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 880-127
E-Mail: munk@aschaffenburg.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Unser weiteres Vorgehen zum Abbau bestehender Barrieren

Als IHK Aschaffenburg nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das seit dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Aschaffenburg zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Aller Voraussicht nach werden wir als IHK Aschaffenburg ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen fortführen.