Nr. 4950760
IHK Aschaffenburg

Dienstleistungen

Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern für den Finanzanlagenvermittler und den Honorar-Finanzanlagenberater ist die IHK für München und Oberbayern. Im nachfolgenden Link finden Sie die Antragsformulare und Checklisten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Februar 2016 vom Bundesrat gebilligt. Es ist somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34i GewO) in Kraft getreten.

Selbstständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler (ohne Immobiliarverbraucherdarlehen), Bauträger, Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter benötigen neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) zur Ausübung ihrer Tätigkeit zusätzlich eine besondere Erlaubnis nach § 34c GewO.

Allgemeine Informationen

Seit dem 22. Mai 2007 ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und -berater erlaubnispflichtig. Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), benötigt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach § 34 d Absatz 1 GewO. Gleichzeitig wurde für die Vermittler eine Registrierungspflicht eingeführt. Jeder gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.