Versicherungsvermittler und -berater

Seit dem 22. Mai 2007 ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und -berater erlaubnispflichtig. Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), benötigt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach § 34 d Absatz 1 GewO. Gleichzeitig wurde für die Vermittler eine Registrierungspflicht eingeführt. Jeder gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.

Erlaubnis- und Registrierungsstelle

Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern für den Versicherungsvermittler ist die IHK für München und Oberbayern.
Antragsunterlagen für die Erlaubnis und Registrierung sowie Merkblätter und Checklisten erhalten Sie bei der IHK München.
Der Erlaubnisverzicht muss der IHK München ebenfalls mittels eines Formulars, welches auf der Internetseite der IHK München zu finden ist, mitgeteilt werden.
Ebenso finden Sie dort Infos zu Erlaubnisvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Ausnahme von der Erlaubnispflicht für sogenannte produktakzessorische Versicherungsvermittler (§ 34d Absatz 6 GewO) sowie die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für gebundene Versicherungsvertreter (§ 34d Absatz 7 Nummer 1 GewO) und Annexvermittler (§ 34d Absatz 8 GewO).

Berufspflichten

Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig sind, müssen Sie fortlaufend bestimmte Berufspflichten erfüllen.
Seit 01.01.2026 ist für ganz Bayern die IHK für München und Oberbayern die zuständige Aufsichtsstelle für die Einhaltung der Berufspflichten.