Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Die Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Bayern für den Finanzanlagenvermittler und den Honorar-Finanzanlagenberater ist die IHK für München und Oberbayern. Im nachfolgenden Link finden Sie die Antragsformulare und Checklisten.
Den Erlaubnisverzicht müssen Sie der IHK München ebenfalls mittels eines Formulars, welches auf der Internetseite der IHK München zu finden ist, mitteilen.
Auf der Internetseite der IHK München finden Sie außerdem Merkblätter zu den Themen:
  • Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
  • Berufspflichten (Änderungen der FinVermV zum 1. August 2020)
  • Informationspflichten und
  • Impressumspflichten

Einreichungs-Tools für Prüfberichte und Negativerklärungen bei der IHK München

Unternehmen, die im Bereich der IHK Aschaffenburg angemeldet sind müssen Ihre Prüfberichte und Negativerklärungen bei der IHK für München und Oberbayern einreichen.

Berufspflichten

Weitere Informationen der IHK München zu den Berufspflichten finden Sie hier: Berufspflichten §§ 34f, 34h GewO | IHK München