Export in Drittländer
Im Handel mit Drittländern, also Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, sind einige Besonderheiten zu beachten:
Deutsche Ausfuhrbestimmungen - Zoll
- Unternehmen, die exportieren, benötigen ab dem ersten Exportvorgang eine EORI-Nummer. Diese Nummer identifiziert das Unternehmen bei den deutschen Zollbehörden, ist jedoch zum Beispiel auch bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen notwendig. Die EORI-Nummer wird außerdem in der Ausfuhranmeldung angegeben. Sie kann kostenfrei beim Zoll beantragt werden.
-
Zur Anmeldung jeder Ware ist eine Zolltarifnummer/Warennummer erforderlich, die nach dem "Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik" deklariert werden muss.
-
Bei jeder Ausfuhr ab 1.000 Euro Warenwert oder 1.000 kg muss der Exporteur eine "Ausfuhranmeldung" erstellen. Die Ausfuhranmeldung ist mit dem elektronischen System ATLAS-Ausfuhr zu erstellen.
-
Bei der Anmeldung wählt der Exporteur zwischen dem zweistufigen Ausfuhrverfahren (bei jedem Warenwert möglich) und dem einstufigen Ausfuhrverfahren (nur bei einem Warenwert unter 3.000 Euro möglich). Beim zweistufigen Ausfuhrverfahren findet eine Vorabfertigung durch das örtlich zuständige Binnenzollamt statt. Beim einstufigen Ausfuhrverfahren ist keine Vorabfertigung erforderlich. Die Abfertigung findet nur beim Grenzzollamt statt. Nachteil hierbei ist, dass die Abfertigung nur an einer deutschen EG-Grenzzollstelle stattfinden kann und diese in der Zollanmeldung genannt sein muss
Exportierende Unternehmen zudem prüfen, dass alle Bestimmungen im Bereich der Exportkontrolle eingehalten werden.
Das für Wiesbaden und die Region zuständige Binnenzollamt ist: Zollamt Wiesbaden, Gebäude K 254, Rheingaustr. 190-196, 65203 Wiesbaden-Biebrich, Telefon 06151 9180-2888.
Einführbestimmungen im Zielland
Die Zollbehörden im Einfuhrland benötigen für die Verzollung der Ware verschiedene Dokumente. Diese müssen teilweise vom Exporteur ausgestellt werden. Je nach Zielland oder Warenart sind zahlreiche unterschiedliche Dokumente erforderlich
- Handelsrechnung (unter Umständen mit Bescheinigung der IHK)
- Lieferscheine, Packlisten
- Ursprungszeugnis (Ausstellung durch die IHK)
- Warenverkehrsbescheinigung oder Präferenznachweis
- Analysenzertifikat, Pflanzenschutzzeugnis, Konformitätszertifikate…
Nach Möglichkeit sollte der Importeur verbindlich vorgeben, welche Dokumente für die Zollabfertigung erforderlich sind.
Hilfestellung für einen erfolgreichen Export mit anschließendem Import geben Datenbanken der EU (siehe Servicespalte) sowie Nachschlagewerke. Verbreitet sind die "K und M" (Konsulats- und Mustervorschriften) herausgegeben von der Handelskammer Hamburg beim Mendel Verlag.
Auch die EU-Datenbank „Access2Markets“ der EU-Kommission liefert Informationen zu Zöllen, Zollverfahren, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Transportdokumenten, aber auch zu weiteren notwendigen Zertifizierungs- oder Genehmigungspflichten im Bestimmungsland. Bei der Nutzung des Trade Assistant geben Sie die Zolltarifnummer oder, wenn nicht bekannt, den Produktnamen, das Ursprungsland und Zielland an und es werden Ihnen mit der Einfuhr verbundene Informationen angezeigt.
Weiteres
Ausländische Einfuhrabgaben
Art und Höhe der Einfuhrabgaben sind von Land zu Land recht unterschiedlich. Neben Zöllen und Einfuhrsteuern können noch Sondersteuern oder Abfertigungsgebühren anfallen. Erste Informationen zu ausländischen Einfuhrzollsätze können über die EU-Datenbank„Access2Markets” abgefragt werden.
Art und Höhe der Einfuhrabgaben sind von Land zu Land recht unterschiedlich. Neben Zöllen und Einfuhrsteuern können noch Sondersteuern oder Abfertigungsgebühren anfallen. Erste Informationen zu ausländischen Einfuhrzollsätze können über die EU-Datenbank„Access2Markets” abgefragt werden.
Lieferbedingungen
Beim Warenversand ins Drittland fallen Liefer- und sogar Zollkosten an. Wer muss die Ware für den Transport gegen Beschädigung oder Verlust versichern? Die Aufteilung, wer die Kosten und das Risiko einer Versendung trägt und welche Verpflichtungen auf Verkäufer und Käufer zukommen, sind idealerweise bereits im Angebot zu definieren. Als Lieferbedingungen können hierfür die international festgelegten Incoterms® vereinbart werden. Diese definieren die Rechte und Pflichten des Lieferanten und des Käufers. Weitere Infos dazu hier.
Bescheinigungen von Exportrechnungen und sonstigen Ausfuhrdokumenten
Die IHK stellt Ursprungszeugnisse aus und bescheinigt Exportrechnungen sowie weitere Dokumente, die für die Abwicklung des Exportgeschäftes bzw. aufgrund der Anforderungen des Bestimmungslandes benötigt werden.
Die IHK stellt Ursprungszeugnisse aus und bescheinigt Exportrechnungen sowie weitere Dokumente, die für die Abwicklung des Exportgeschäftes bzw. aufgrund der Anforderungen des Bestimmungslandes benötigt werden.
Vorübergehende Verwendung im Ausland
Sollen Waren nur vorübergehend ausgeführt werden, zum Beispiel als Ausstellungsgut, zur Berufsausrüstung für Montagen oder als Warenmuster verlangt der ausländische Zoll eine Sicherheit in Höhe der Eingangsabgaben - in der Regel in der jeweiligen Landeswährung und in bar. Bei vielen Staaten kann als Alternative die Verwendung eines Carnets ATA/ CPD in Betracht kommen. Dieser Zollbürgschein wird von den Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Lassen Sie sich von uns beraten.
Sollen Waren nur vorübergehend ausgeführt werden, zum Beispiel als Ausstellungsgut, zur Berufsausrüstung für Montagen oder als Warenmuster verlangt der ausländische Zoll eine Sicherheit in Höhe der Eingangsabgaben - in der Regel in der jeweiligen Landeswährung und in bar. Bei vielen Staaten kann als Alternative die Verwendung eines Carnets ATA/ CPD in Betracht kommen. Dieser Zollbürgschein wird von den Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Lassen Sie sich von uns beraten.
