ATLAS | Zollanmeldung online

Nach geltendem Zollrecht müssen Ausfuhranmeldungen in elektronischer Form abgegeben werden. Ausnahmen sind grundsätzlich nur noch dann möglich, wenn die Systeme aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht zur Verfügung stehen.
In Deutschland erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Zu den Teilnahmevoraussetzungen gehört der Einsatz einer zertifizierten Software. Diverse Softwareanbieter und Dienstleister bieten ATLAS-Zugangsmöglichkeiten an.
Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen betrifft grundsätzlich alle Ausfuhrvorgänge unabhängig vom Beförderungsweg und gilt auch für die vereinfachten Ausfuhrverfahren, es sei denn, mündliche oder konkludente Ausfuhranmeldungen kommen in Betracht (z. B. im Reiseverkehr und bei Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro).
Für alle Zollanmeldungen wird zwingend die EORI-Nummer benötigt.
Zugangsmöglichkeiten zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr
Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Die Anschaffung einer In-house-Lösung mit eigener ATLAS-Software zur direkten Teilnehme an ATLAS ist nur für Unternehmen mit einer sehr großen Zahl an Ausfuhrvorgängen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Option. Welche Varianten bestehen aber für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen? Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:
  • Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (so genannte Vertreterlösung). Besondere Voraussetzungen seitens des Ausführers sind nicht zu erfüllen. Diese Lösung bietet sich zum Beispiel an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse hat. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros.
  • Einschaltung eines Dienstleisters/Softwareanbieters, über dessen Rechenzentrum das Unternehmen die Exportdokumente erstellt (so genannte Online-Lösung). Außer einem Internetzugang und einem Internetbrowser sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters.
  • Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) der Zollverwaltung. Die IAA Plus kann für die Ausfuhrabfertigung im Normalverfahren und für vereinfachte Verfahren genutzt werden. Die IAA Plus wird mithilfe des ELSTER-Zertifikats digital signiert, so dass die Vorlage einer Druckausgabe der erfassten Ausfuhranmeldung beim Zollamt entfällt. www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de. Die aktualisierte IAA-Plus-Kurzanleitung sowie das Handbuch stehen auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Download bereit.
ATLAS-Ausfallkonzept:
Ausschließlich in Fällen einer Funktionsstörung des Datenverarbeitungssystems der Zolldienststelle oder des Anmelders ist die Abgabe einer schriftlichen Ausfuhranmeldung möglich. Die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts setzt unter anderem voraus, dass die technische Störung dem Service Desk mitgeteilt und von diesem bestätigt wird.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Zollverwaltung