Hinweis: Aktuell kursieren Phishing-Mails, in denen IHK-Unternehmen aufgefordert werden, Angaben zu ihrem Jahresabschluss zu machen oder ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren.
Nr. 215

Import und Export

Beim internationalen Warenverkehr gilt es für die Umsatzsteuer eine Fülle von Regelungen zu beachten.

Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk enthält einen selbstständigen Befreiungstatbestand außerhalb des Umsatzsteuergesetzes, der den Befreiungstatbeständen des Umsatzsteuergesetzes vorgeht. Er gilt für Lieferungen und sonstigen Listungen an US-amerikanische, britische, französische, belgische, kanadische und niederländische Stationstruppen in Deutschland.

Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das kann auch für Verkäufe von Unternehmern an Privatpersonen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten. Man spricht von "Export über den Ladentisch" oder "Tax free shopping".