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Gründerstipendium InnoStartWi

Auch in 2024 startet eine neue Bewerberrunde für das Wiesbadener Gründerstipendium InnoStartWi.
Für das Stipendium können sich Start-ups bzw. Gründerinnen und Gründer aus Wiesbaden bis zum 19.05.2024 bewerben.
Gründerinnen und Gründer mit neuartigen, innovativen und/oder technologiegetriebenen Geschäftsideen, Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sind aufgefordert, sich für das Stipendium zu bewerben. Die Geschäftsidee muss dabei bereits konkret vorliegen und auf langfristigen Erfolg mit Hauptsitz in Wiesbaden ausgelegt sein.
Zeitplan
  • 04.03.2024 – Beginn der Bewerbungsphase
  • 19.05.2024 – Ende der Bewerbungsphase
  • 05.06.2024 – Jurytermin
  • 07.06.2024 – Bekanntgabe der Ergebnisse
Nach der Bewerbungsphase haben ausgewählte Start-ups die Chance sich vor der Jury mit ihrem Pitch vorzustellen.
Das Stipendium ist ein nicht rückzahlbarer, personengebundener Zuschuss zum Lebensunterhalt von bis zu 1.000 Euro monatlich für die Dauer eines Jahres. In 2024 besteht die Möglichkeit, sich auf Plätze für InnoStartWi zu bewerben. Die Förderung richtet sich dabei an Gründerinnen und Gründer, die entweder in Wiesbaden leben, studieren oder hier ihr Gewerbe angemeldet haben und betreiben oder dieses nachvollziehbar planen.
Für mehr Informationen über das Gründerstipendium besucht folgenden Link Gründerstipendium InnoStartWi.

Finanzierungssprechtag

Der Sprechtag, den die IHK Wiesbaden zusammen mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen anbietet, richtet sich an Gründer und Unternehmer. In dem individuellen Beratungsgespräch werden Fragen zur Unternehmensfinanzierung unter Einbindung öffentlicher Fördermittel beantwortet.
Die Einzelgespräche finden Donnerstags, jeden zweiten Monat, zwischen 12:15 und 15:15 Uhr statt. Der Sprechtag ist kostenfrei und vertraulich.

Termine 2025

  • 20.02.2025
  • 24.04.2025
  • 12.06.2025
Bitte melden Sie sich telefonisch an.

Hessen Mikrodarlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet das Kreditprogramm Hessen-Mikrodarlehen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an. Mit dem Hessen-Mikrodarlehen werden Förderkredite zur mittelfristigen Finanzierung für die Gründung (Neugründung oder Übernahme) eines Einzelunternehmens in Hessen möglich. Diese Förderkredite werden aus Mitteln der WIBank vergeben.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens (binnen 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme) planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen.
Förderumfang: Je Existenzgründung beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000 Euro, das Mindestkreditvolumen beträgt 3.000 Euro. Das Hessen-Mikrodarlehen darf zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt werden, sofern die Summe des bereits gewährten Hessen-Mikrodarlehen und des neu beantragten die 35.000 Euro nicht übersteigen.
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln:
  • alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme), Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen
  • erneute Unternehmensgründung
  • gewerbliche Baukosten
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel
  • Aufstockung des Warenlagers
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Von einer Finanzierung sind hierbei ausgeschlossen:
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen
Hessen-Mikrodarlehen: Antragstellung für IHK-zugehörige Unternehmen aus Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim über die IHK Wiesbaden als Kooperationspartner der WIBank:
Die Einreichung des Antrages erfolgt bei dem zuständigen Kooperationspartner, bei dem ein Beratungsgespräch zur Gründungs- und Geschäftsidee stattgefunden haben muss. Dabei kann sich der Kooperationspartner von dem Vorhaben überzeugen sowie dem Antragsteller Hinweise zu Fördermöglichkeiten und betriebswirtschaftlichen Aspekten aufzeigen.
Der Antragsteller reicht dem Kooperationspartner folgende Unterlagen ein:
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • tabellarischer Lebenslauf
  • De-minimis-Erklärung
  • Schufa-Auskunft
  • Beim Einsatz von Eigenkapital ist ein Nachweis erforderlich (Kontoauszug)
  • Nachweis über sonstige Einnahmen - auch vom Lebenspartner (Beispiele: Gründungszuschuss, ALG II, Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Weitere Unterlagen gem. Antrag bei Übernahme von bestehenden Unternehmen
Der Kooperationspartner leitet alle Dokumente an die WIBank weiter. Er erstellt außerdem eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben, die ebenfalls an die WIBank gesendet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank oder bei Ihrem Kooperationspartner.

Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss?


Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Es ist eine kombinierte Förderung,
  1. die in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und
  2. in der zweiten Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden ("Ermessensleistung"), wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt in der Zeit nach der Existenzgründung sichern, wenn er erforderlich ist. So wird zum Beispiel bei einer Betriebsübernahme oder der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit berücksichtig, welche Eigenleistung der Empfänger leisten kann.

Rahmenbedingungen

  • Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Gründer einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht.
  • Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihre selbständige Tätigkeit nachweisen. Bei begründeten Zweifeln an diesen kann die Agentur für Arbeit die Eignungsfeststellung anordnen oder eine Maßnahme zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen oder anbieten.
  1. Über das kostenfreie Online-Tool der IHK, die Unternehmenswerkstatt Deutschland, können Sie Ihren gesamten Businessplan (inklusive Finanzteil) online erstellen. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
  • Eine selbstständige Tätigkeit – dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit – ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft.
  • Der Selbstständige arbeitet im eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr dieses zu verlieren.
  • Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall müssen die Risiken mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen verbunden sein.
  • Die selbstständige Tätigkeit gilt dann nicht als hauptberuflich, wenn andere abhängige oder selbstständige Tätigkeiten in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
  • Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Zwischen Arbeitsverhältnis und Selbstständigkeit muss mindestens ein Tag der Arbeitslosigkeit liegen. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von 12 Wochen keine Förderung (die Förderdauer wird um 12 Wochen gekürzt). Dies gilt auch, wenn eine Entlassungsentschädigung gezahlt wurde.
  • Eine fachkundige Stelle (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute) muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Die Aufzählung der fachkundigen Stellen in § 57 Abs. 2 Satz 2 ist nicht abschließend, nach wie vor gehören dazu auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschusses

  1. Für die erste Phase kann der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung für sechs Monate gewährt werden.
  2. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden kann. Für die zweite Förderphase müssen Existenzgründer den Arbeitsagenturen ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen nachweisen. Bestehen Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Auch können Gründer die IHK um eine Mitgliedsbescheinigung bitten, die nachweist, dass das Gewerbe tatsächlich noch besteht.
  3. Der Zuschuss ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.
  4. Anspruch auf Arbeitslosengeld: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten sechs Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde. Informationen enthalten die "Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung".
In der Agentur für Arbeit Wiesbaden finden regelmäßig Beratungsgespräche zum Gründunsgzuschuss statt. Die Termine können direkt bei der Agentur für Arbeit telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4555500 erfragt werden.
Agentur für Arbeit Wiesbaden, Klarenthaler Str. 34, 65197 Wiesbaden

Beratungsförderung

Bezuschusste Beratung über das RKW Hessen

Für Existenzgründer kann die Beratung über das RKW Hessen mit Fördermitteln des Landes Hessen und der EU bezuschusst werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RKW Hessen.

Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)

Das neue bundesweite Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Ein qualifizierter Unternehmensberater begleitet und betreut Sie als Coach bei unterschiedlichen Herausforderungen und Problemen der Unternehmensführung.
Wer wird gefördert?
  • neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen) innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung
  • am Markt bestehende Unternehmen (Bestandsunternehmen) ab dem dritten Jahr nach Gründung sowie
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrung
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens
  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahre am Markt 50 % Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro (alte BL).
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 50 % Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro (alte BL).
  • Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Alter und Standort 90% Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA
  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Für Gewerbetreibende in Wiesbaden, im Rheingau-Taunus-Kreis und Hochheim ist dies die IHK Wiesbaden.
  • Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Weitere ausführliche Informationen zur Antragsberechtigung und zum Ablauf des Programms finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Logos von Bafa

Bankgespräche erfolgreich führen

1. Kreditwürdigkeitsprüfung

Das Kreditinstitut wird im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysieren, ob Sie und Ihr Vorhaben die Gewähr für eine ordnungsgemäße Rückzahlung und die Erfüllung der Verbindlichkeiten bieten.
a) Persönliche Kreditwürdigkeit
Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdienen. Lassen Sie sich nichts zu Schulden kommen: Rücklastschriften, Überschuldung oder Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sind k.o.-Kriterien für die Kreditvergabe. Neben Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, die aufgrund Ihrer bisherigen Bankbeziehungen bewertet wird, spielen Ihre fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten eine zentrale Rolle. Nur ein qualifizierter Unternehmer ist auch ein guter Kreditnehmer. Sie sollten daher immer persönliche Kreditwürdigkeit ausstrahlen. Dazu gehört auch, dass Sie die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen, Entwicklungen erklären und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können. Auch die Kenntnis der eigenen finanziellen Grenzen und der aktuellen Bankkonditionen gehören dazu.
Die Beurteilung der Branche mit Ihren Problemen und künftigen Entwicklungschancen ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Informieren Sie sich daher eingehend über die allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung. Verdeutlichen Sie Ihrer Bank, insbesondere wenn Sie Existenzgründer sind, welchen Bezug Sie zu dem geplanten Projekt haben. Überzeugen Sie durch seriöses Auftreten, gewandte klare Ausdrucksweise, Offenheit und Zielstrebigkeit.
b. Materielle Kreditwürdigkeit
Ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit wird zukünftig stärker durch ein standardisiertes und objektiviertes Rating überprüft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihr Vorhaben ausreichend Einnahmeüberschüsse erwirtschaftet, um daraus die fälligen Kreditraten zu begleichen.
Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist für die Bank das Kernstück jeder Kreditbeurteilung. Die von der Bank benötigte Plangröße ist nicht alleine das Betriebsergebnis, sondern die entscheidende Größe für die Beurteilung der Ertragskraft eines Unternehmens ist der so genannte Cashflow. Der Cashflow wird ermittelt, indem Sie die Abschreibungen dem Betriebsergebnis hinzurechnen. Zur Ermittlung der Kapitaldienstgrenze werden vom Cashflow die Einkommensteuerbelastung, die Sonderausgaben sowie Privatentnahmen für die eigene Lebensführung abgezogen.

2. Erforderliche Unterlagen

Damit Sie gut vorbereitet in das Bankgespräch gehen, sollten Sie Ihre Unterlagen bereithalten, besser noch, rechtzeitig vor dem Gespräch bei Ihrer Bank einreichen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank ihre Entscheidung treffen.
Folgende Unterlagen sollten Sie einreichen:
  • Businessplan mit ausgearbeiteter Unternehmensstrategie und Plandaten für Umsatz, Liquidität, Investitionen und Personal
  • Jahresabschlüsse
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Mögliche Sicherheiten.
Die Bank benötigt regelmäßig noch die folgenden weiteren Unterlagen:
  • Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
  • Bei Gesellschaftern auch den Gesellschaftervertrag
  • Eigengeldnachweis: Eine Aufstellung über Ihr Privatvermögen und über Ihre privaten Schulden, sofern Ihre Bank eine Grundschuld als Kreditsicherung haben will, sollten Sie die Eigentumsverhältnisse (Grundbucheintrag, Kaufvertrag) und den Wert der Immobilie dokumentieren können.
  • Zusage zur Einholung einer Bankauskunft, sofern Sie eine neue Bankbeziehung anfangen.

3. Zukunftsplanung: Nicht alleine die Vergangenheit zählt, entscheidend ist die Zukunft

Insbesondere Ihre Zukunftspläne sollten Sie in Wort (Unternehmensstrategie) und Zahl (Businessplan und Plandaten) bereithalten. Schließlich muss die Bank nicht beurteilen, ob Sie in der Vergangenheit in der Lage waren, Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, sondern ob Sie dies auch zukünftig sein werden.
Mit einem Strategiepapier können Sie Ihre Hausbank von der Vorteilhaftigkeit Ihres Unternehmens überzeugen. In diesem Papier sollten Sie:
  • ein Unternehmensleitbild entwickeln,
  • Wettbewerbsvorteile und Ihre unternehmerische Stoßrichtung herausarbeiten,
  • Ihre Kernkompetenzen und die Aufteilung Ihrer betrieblichen Ressourcen darstellen,
  • und sich strategische Ziele und Maßnahmen vorgeben.

4. Bankbeziehung offensiv gestalten

Es ist ratsam, eine offene Kommunikation mit den Banken zu pflegen. Geben Sie Ihrer Hausbank doch einmal im Jahr, z.B. in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Bilanzen, einen Jahresausblick – selbst dann, wenn Sie derzeit nicht beabsichtigen, neue Kredite aufzunehmen. Analysieren Sie für die Bank den Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres. Selbst, wenn Sie im vergangenen Jahr Ihre gesetzten Ziele nicht erreicht haben, bietet dies die Möglichkeit, der Bank Ihren Unternehmergeist zu beweisen, indem Sie neue Strategien für das nächste Jahr entwickeln. Denken Sie daran – nichts ist für Ihre Bankbeziehung schädlicher, als dass Ihre Bank feststellen muss, dass Sie unliebsame Informationen vorenthalten.
Zu empfehlen ist auch, dass Sie sich im Vorfeld Ihres Bankgespräches über Fördermöglichkeiten informieren. Nutzen Sie den Service Ihrer IHK Wiesbaden und informieren sich über unsere Angebote.

5. Sicherheiten

Kredite sind Vertrauenssache. Aber allein das Vertrauen darauf, dass Sie den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzahlen, kann die Kreditgewährung nicht rechtfertigen. Die Bestellung einer Sicherheit stellt für die Bank eine Art Garantiefunktion dar. Für die Bank sind stets folgende Fragen maßgebend:
  • Ist die in Aussicht gestellte Sicherheit gut und ausreichend?
  • Lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen?
  • Ist die Sicherheit schnell und ohne Schwierigkeiten zu verwerten?
Falls Sie keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten besitzen, kann Ihnen die Bürgschaftsbank Hessen mit einer Ausfallbürgschaft helfen.

6. Planung des Verhandlungstermins

Legen Sie den Verhandlungstermin mit den Banken frühzeitig fest und nicht in die Feierabendphase Ihres Gesprächspartners, denn darunter leidet oft die Ausführlichkeit des Gesprächs. Nehmen Sie sich natürlich auch selbst genügend Zeit. Machen Sie sich über wichtige Gesprächspunkte Notizen. Es ist auch nicht verkehrt, wenn Sie einen Berater mitnehmen.
Bringen Sie für die berechtigen Sicherheitswünsche der Banken Verständnis auf. Verweigern Sie Sicherheiten aber da, wo sie offensichtlich übertrieben erscheinen. Fragen Sie nach allen Konditionsbestandteilen. Lassen Sie sich die Effektiv-Verzinsung sagen und erläutern, welche Positionen in die Berechnung Eingang gefunden haben. Sollte Ihr Kreditantrag dennoch abgelehnt werden, lassen Sie sich die genauen Gründe nennen. Denn nur so können Sie evtl. Schwachstellen in Ihrem Konzept aufdecken und Gegenargumente einbauen.

7. Die zehn Gebote des Bankgespräches

  1. Sie sollten rechtzeitig einen günstigen Termin vereinbaren und sich ausreichend Zeit für das Gespräch nehmen.
  2. Sie sollten sich erkundigen, welche Unterlagen die Bank benötigt und diese rechtzeitig vor dem Gespräch bei der Bank einreichen.
  3. Sie sollten bei der Bank nach einem Spezialisten für Ihr Vorhaben verlangen.
  4. Sie sollten Ihre Kompetenzen unterstreichen, ohne zu übertreiben. Kenntnisse über die aktuelle Wirtschaftslage, die Branchenentwicklung und die Zukunftstrends untersteichen Ihre unternehmerischen Fähigkeiten.
  5. Sie sollten sich im Vorfeld über die aktuellen Bankkonditionen informieren. Vergleichen Sie auch die Angebote verschiedener Kreditinstitute.
  6. Sie sollten nicht als Bittsteller auftreten.
  7. Sie sollten sich die Stärken und Schwächen Ihres Investitionsvorhabens bewusst machen, mögliche Einwände gegen Ihr Vorhaben kennen und Lösungsansätze aufzeigen.
  8. Sie sollten Unterlagen über mögliche Sicherheiten bereithalten.
  9. Sie sollten sich im Vorfeld über die für Sie in Frage kommenden öffentlichen Förderprogramme informieren, damit Sie im Gespräch diese Fördermittel auch verlangen können.
  10. Sie sollten ein schnelles Feed-back der Bank einfordern (Fragen Sie bei einer Ablehnung nach den Gründen).

8. Fragen, auf die Sie auf jeden Fall eine (gute) Antwort parat halten sollten

  • Was ist der Gegenstand Ihres Unternehmens?
  • Möchten Sie damit eine Marktlücke besetzen?
  • Haben Sie Konkurrenten, und wie hebe Sie sich von diesen ab?
  • Falls keine Konkurrenten ausgemacht werden können: Warum haben Sie keine Konkurrenten?
  • Wie sieht der Markt insgesamt aus und wie gestalten sich die Zukunftstrends?
  • Warum haben Sie sich für diesen Standort entschieden?
  • In welcher Höhe müssen Sie investieren?
  • Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf für die Anlageinvestitionen und die benötigten Betriebsmittel?
  • Wie hoch werden die laufenden Kosten sein?
  • Wie finanzieren Sie diese Investitionen?
  • Welche Eigenmittel stehen Ihnen dazu zur Verfügung?
  • An welche öffentlichen Kredite und an welche Bankkredite haben Sie gedacht?
  • Welche Sicherheiten stehen Ihnen zur Verfügung?
  • Mit welchen Umsätzen und Erträgen rechnen Sie, und wie begründen Sie diese Zahlen?
  • Welche Branchenvergleichszahlen stehen Ihnen dabei zur Verfügung?
  • Können Sie Zinsen und Tilgungen leisten?
  • Wie viel Personal brauchen Sie und wie viel Personalkosten kommen auf Sie zu?
  • Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen und welche Auflagen müssen Sie beachten?

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Bürgschaft über die Bürgschaftsbank Hessen

Als Förderinstitut übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften als Kreditabsicherung für Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmen in Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.

Beteiligung über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG-H)

Die MBG-H stellt Kapital in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung. Im Investitionsfokus stehen hierbei Existenzgründer und junge Unternehmen ebenso wie Firmen, die in ihrem Markt etabliert sind und über interessante Innovations- und Wachstumsperspektiven verfügen.

Innovationskredit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Mit dem Innovationskredit Hessen bietet die WIBank zinsgünstige Finanzierungen für innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen an. Die durchleitenden Banken werden dabei durch die Haftungsfreistellung zu 70% vom Ausfallrisiko entlastet. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit solcher Unternehmen zu steigern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu sichern sowie die Innovationstätigkeit in Hessen zu stärken.

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Business Angels FrankfurtRhein-Main

Innovative Gründer und Unternehmer können über die Business Angels FrankfurtRhein-Main Kontakt zu Investoren erhalten, die nicht nur ihr Kapital in das Unternehmen einbringen, sondern auch langjährige Erfahrung und wertvollen Kontakten einbringen.

BAFA Energieberatung im Mittelstand (EBM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt künftig im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Zuschüsse für Energieberatung im Mittelstand. Das bis Ende 2019 von der KfW administrierte Förderprogramm wird ab sofort beim BAFA fortgeführt.
Kleine und mittlere Unternehmen können über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite der BAFA einen Antrag auf Förderung stellen.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.