Der Baden-Württembergische Industrie und Handelskammertag (BWIHK) sieht dringenden Handlungsbedarf bei den länderspezifischen LKW-Fahrverboten an Feiertagen. Vizepräsident Manfred Schnabel kritisiert, dass die unterschiedlichen Regelungen die Planung und Durchführung von Transporten erheblich erschweren. Während der Güterverkehr in einigen Bundesländern an bestimmten Feiertagen uneingeschränkt möglich sei, gelte andernorts ein Fahrverbot. In Baden-Württemberg betreffe dies insbesondere Fronleichnam und Allerheiligen. Diese Uneinheitlichkeit belaste seit Jahren den Transportsektor, die exportorientierte Industrie sowie zahlreiche mittelständische Betriebe.
Nach Einschätzung des BWIHKs führt sie zu zusätzlichen Kosten, höherem organisatorischem Aufwand und Verzögerungen in Liefer- und Produktionsketten – besonders in einem wirtschaftlich eng vernetzten Bundesland. Auch der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrsordnung spricht sich für die Aufhebung der LKW-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen aus. Schnabel appelliert an das Bundesverkehrsministerium, diese Empfehlung rasch umzusetzen. Jede weitere Verzögerung verlängere vermeidbare Belastungen für Unternehmen und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
WAB