die WIRTSCHAFT | Das Magazin
Nr. 6651344
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Einsatz für die Innenstadt

Dank der Förderung durch das Wirtschaftsministerium können die regionalen Innenstadtberater ihre Tätigkeit fortsetzen. Rund 212.670 Euro hoch ist der Förderbetrag, der an die IHK Ulm geht. Deren Referent für Dienstleistungen, Gastronomie und Tourismus Josef Röll ist als Innenstadtberater für die beiden IHK-Regionen Bodensee-Oberschwaben und Ulm zuständig.
„Unsere Innenstädte befinden sich in einem stetigen Wandel“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. „Gerade der stationäre Einzelhandel in den Zentren steht durch den wachsenden Online-Handel und veränderte Ansprüche der Kunden unter Druck. Wir brauchen mehr Nutzungsvielfalt in den Innenstädten, aber wir brauchen dort auch weiterhin einen leistungsfähigen Einzelhandel.“ Hier leisteten die regionalen Innenstadtberater seit 2021 hervorragende Arbeit. Gerade kleinere Städte verfügten häufig nicht über die Kapazitäten, umfassende Konzepte für die Weiterentwicklung ihrer Zentren zu erarbeiten, unterstrich Hoffmeister Kraut.

Innenstadtberatung zwischen Alb und Bodensee

Josef Röll ist seit Juli 2021 als Innenstadtberater in den beiden IHK-Regionen Bodensee-Oberschwaben und Ulm im Einsatz. Bisher arbeitete er dabei mit den Städten Bad Schussenried, Blaubeuren, Langenau, Laichingen, Laupheim, Leutkirch, Markdorf und Weingarten zusammen. „Dort, wo es noch keinen Verantwortlichen für Stadtmarketing gab, konnten wir die Bedeutung eines Kümmerers für eine lebendige Innenstadt deutlich machen“, so Röll. Als besonders wichtig habe sich dabei der Austausch zwischen Stadträten und Innenstadt-Akteuren erwiesen, etwa bei gemeinsamen Stadtspaziergängen „mit kritischem Blick“. Das sei oft die Grundlage für die Analyse von Stärken und Schwächen gewesen. Auch Veranstaltungen für Handel und Gastronomie sowie der Austausch der Projektstädte untereinander standen auf dem Programm. In der neuen Förderperiode liegt Röll besonders die Professionalisierung kleinerer Betriebe und das Erscheinungsbild der Innenstädte am Herzen.

Förderkonditionen: Das ist neu

Gegenüber der bisherigen Förderperiode gibt es zwei Änderungen: Künftig können Kommunen mit 5.000 bis 70.000 Einwohnern von den Innenstadtberatern betreut werden (davor Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern). Kommunen, die im Rahmen der Fördermaßnahme schon in früheren Förderrunden begleitet wurden, können weiter begleitet werden, wenn vom Träger auch neue Kommunen in die Maßnahme aufgenommen werden. Hintergrund der Anpassungen ist, dass gerade kleinere Kommunen häufig keine systematische Zentren-Entwicklung betreiben und dass vor Ort oft auch noch Beratungsbedarf bei der Umsetzung besteht, nachdem die von den Innenstadtberatern erarbeiteten Maßnahmenkonzepte vorliegen.
WAB
IHK Ulm
Olgastraße 95-101
89073 Ulm
Tel. 0731 173-0
E-Mail: info@ulm.ihk.de
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