Nr. 6709146
IHK Ulm

Lohnsteuer

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 bekanntgemacht.

Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Mit BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht. Informieren Sie sich hierzu in unserem Merkblatt.

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Das Bundesministerium der Finanzen hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2026 bekannt gegeben.

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Die Finanzverwaltung hat einen Beschluss zur steuerlichen Behandlung von Nutzungsvorteilen aus Firmenfitnessmitgliedschaften im Hinblick auf die Zuordnung von Kosten des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern getroffen.

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den FAQ-Katalog zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte die DIHK mit Eingabe vom 21. Dezember 2025 Praxisfragen bezüglich des Geltungsbereiches und der Voraussetzungen, der Lohnabrechnung, der Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts an das BMF gerichtet. Die FAQs und weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

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Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. September 2025 Az. VI R 7/23 hat erhebliche praktische Auswirkungen für Unternehmen, die Mitarbeitenden Firmenwagen zur Verfügung stellen. Die bisher übliche Behandlung von Garagen- oder Stellplatzkosten wird grundlegend neu bewertet.

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Die steuerliche Einordnung von Vermögensbeteiligungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden oder ihnen nahestehenden Personen zuwendet, ist komplex und hängt stets von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei aktuellen Urteilen vom 21. Oktober 2025 Az. VIII R 13/23 und VIII R 14/23 wichtige Klarstellungen vorgenommen, die insbesondere für Arbeitgeber mit Beteiligungsprogrammen von hoher Bedeutung sind.

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Der Bundesrat ist von der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses überraschend abgewichen und hat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf am 8. Mai 2026 nicht zugestimmt.

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Kann ein runder Geburtstag betrieblich gefeiert werden – oder ist er steuerlich immer privat? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt neue Klarheit bei der Abgrenzung zwischen privater Feier und betrieblicher Veranstaltung. Am Beispiel der Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand widerspricht der BFH der bislang vertretenen Verwaltungsauffassung, wonach entsprechende Aufwendungen regelmäßig als Arbeitslohn zu behandeln sind. Nach der Entscheidung liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn die Feier überwiegend betrieblich geprägt ist und es an einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers fehlt – unabhängig von der Höhe der Kosten.