IHK Ulm

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) der Finanzen hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 576 KB) veröffentlicht.
Änderungen haben sich hinsichtlich des bisher in Nummer 28 ausgewiesenen, tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung ergeben. Diese werden dem Arbeitgeber als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt und sind ab 2026 nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Stand: September 2025