IHK Ulm
Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2026
Mit dem Schreiben vom 5. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2026 bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (im Fettdruck) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen vom 1. Januar 2025 (BStBl I S. 2076) verdeutlicht.
Stand: Januar 2026
