Nr. 6689122
IHK Ulm

Mexiko

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Am 17. Januar 2025 schlossen die EU und Mexiko Verhandlungen über ein modernisiertes globales Abkommen ab.

IHK Ulm

Eine tiefgreifende Reform des Justizwesens tritt in Mexiko in Kraft.

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Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 12 Prozent. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2025.

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Das Paket von Steueranreizen für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Mexiko bleibt bis Ende 2025 in Kraft.