IHK transparent

Wer muss den IHK-Beitrag bezahlen und wer ist befreit?

Alle IHK-zugehörigen Gewerbetreibenden haben nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zur Finanzierung der IHK beizusteuern. Der IHK-Beitrag wird im Wesentlichen durch die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb bestimmt. Diese Eigenfinanzierung durch die Betriebe garantiert der IHK die notwendige finanzielle Unabhängigkeit vom Staat.
Von der Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet. Darüber hinaus sind seit dem 1. Januar 2004 natürliche Personen, die im Jahr 2004 oder später erstmalig selbstständig tätig werden, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag 25.000 Euro nicht überschreitet.