Datenschutzerklärung

3. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben oder vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Ist eine Aufbewahrung zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden die Daten regelmäßig gelöscht, es sei denn, dass
  • eine Löschung aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen nicht zulässig ist. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung betragen höchstens 10 Jahre, und/ oder
  • Vorschriften des Gesetzes über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz – LarchG – Baden-Württemberg) entgegenstehen, und/ oder
  • eine Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen von Verjährungsvorschriften (zum Beispiel Leistungsnachweise im Rahmen der Berufsausbildung) erforderlich ist. Diese Verjährungsfristen können bis zu 30 Jahre betragen (vgl. §§ 195 ff BGB), wobei die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist drei Jahre beträgt