Datenschutzerklärung

5. Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Damit die IHK ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, sind Sie gesetzlich verpflichtet diejenigen personenbezogenen Daten bereit zu stellen, die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Des Weiteren müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die zum Abschluss und zur Durchführung vertraglicher Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne Bereitstellung dieser Daten werden wir in der Regel unsere gesetzlichen Aufgaben nicht vollumfänglich wahrnehmen können beziehungsweise den Abschluss und die Durchführung eines Vertrags nicht durchführen können, oder gegebenenfalls eine Vertragsbeziehung beenden müssen.