Pressemitteilung 1. September 2026

EU-Verpackungsverordnung nachbessern

EU-Verpackungsverordnung: IHK fordert praxistaugliche Nachbesserungen

Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Bei der IHK Region Stuttgart häufen sich die Rückmeldungen von Unternehmen, die bei der Umsetzung vor erheblichen Schwierigkeiten stehen. Die IHK unterstützt deshalb eine bundesweite Aktion der DIHK: Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, ihre Erfahrungen nach Brüssel zu melden. Gleichzeitig appelliert die IHK-Spitze an die Europaabgeordneten, sich für praxistaugliche Nachbesserungen einzusetzen.
Problematisch sind aus Sicht der Unternehmen die Vorgaben zur grenzüberschreitenden erweiterten Herstellerverantwortung. Unternehmen müssen sich in den EU-Mitgliedstaaten registrieren, in denen sie Verpackungen in Verkehr bringen. Verfügen sie dort über keine Niederlassung, müssen sie zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen entstehen dadurch erhebliche administrative Aufwände.
„Brüssel muss die Unternehmen früher an den Tisch holen“, sagt Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Viele Regelungen entstehen über Jahre – trotzdem zeigen sich gravierende handwerkliche Fehler und praktische Probleme oft erst, wenn sie bereits in Kraft sind. Das darf nicht der Normalfall sein. Wer Regeln für Millionen Betriebe macht, muss vorher wissen, ob sie in einer Werkstatt, einem Handelsunternehmen oder einem mittelständischen Industriebetrieb tatsächlich umsetzbar sind. Dafür braucht es frühzeitige Beteiligung, Transparenz und verbindliche Praxischecks. Gute Regulierung entsteht im Vorfeld – nicht durch nachträgliche Reparaturen.“
„Seit Inkrafttreten der Verordnung erreichen uns zahlreiche Anrufe und Mails von Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen. Viele Betriebe stellen im Arbeitsalltag fest, welche Registrierungen, Verfahren und Pflichten auf sie zukommen. Diese Rückmeldungen zeigen: Bei der praktischen Ausgestaltung der PPWR besteht Nachbesserungsbedarf“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre.
Herre betont, dass die Unternehmen die Ziele der Verordnung und die Notwendigkeit eines nachhaltigeren Umgangs mit Verpackungen nicht infrage stellen. Entscheidend sei jedoch, dass die Umsetzung praktikabel, verhältnismäßig und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen handhabbar bleibe.

IHK fordert weniger Bürokratie bei der Umsetzung

Konkret setzt sich die IHK unter anderem für einen EU-weiten One-Stop-Shop für Verpackungen ein – eine zentrale Anlaufstelle, über die ein Unternehmen seine Pflichten für mehrere EU-Länder erledigen kann. Außerdem fordert die IHK wirksame Mengenschwellen zur Entlastung kleiner Unternehmen, mehrsprachige und EU-einheitliche Registrierungsportale, eine vorübergehende Aussetzung von Sperrandrohungen auf Handelsplattformen sowie eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten, bevor Sanktionen greifen.

Unternehmen können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Die IHK Region Stuttgart beteiligt sich an der bundesweiten DIHK-Aktion und stellt ihren Mitgliedsunternehmen einen Musterbrief an EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall zur Verfügung. Unternehmen können diesen mit ihren Kontaktdaten und eigenen Erfahrungen ergänzen und an die Kommissarin senden. Der Musterbrief macht auf die Belastungen durch unterschiedliche nationale Registrierungs- und Lizenzsysteme sowie die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten aufmerksam. Er greift die Forderungen der IHK für eine praxistauglichere Umsetzung der PPWR auf.
Die IHK bittet die Unternehmen, sich bis zum 11. September 2026 an der Aktion zu beteiligen. Je mehr Rückmeldungen aus der betrieblichen Praxis in Brüssel ankommen, desto stärker können die Erfahrungen und Herausforderungen der Unternehmen in den weiteren politischen Prozess einfließen.

IHK-Spitze appelliert an Europaabgeordnete

Parallel wenden sich IHK-Präsident Claus Paal und Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre mit einem Schreiben an die Europaabgeordneten. Sie bitten die Abgeordneten, ihre Einflussmöglichkeiten im Europäischen Parlament, innerhalb ihrer Fraktionen und gegenüber der Europäischen Kommission zu nutzen, um bei der weiteren Umsetzung und Konkretisierung der PPWR auf schnelle und praxistaugliche Lösungen hinzuwirken. Der angekündigte europäische Bürokratieabbau müsse auch bei der konkreten Ausgestaltung einzelner Rechtsakte für die Unternehmen spürbar werden.
„Jetzt kommt es darauf an, aus den Erfahrungen der Unternehmen konkrete Verbesserungen zu machen“, sagt Paal. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, sich in Brüssel dafür starkzumachen, dass die Anliegen der Betriebe gehört werden. Europa muss zeigen, dass es Bürokratieabbau nicht nur ankündigt, sondern auch konkret umsetzt.“
Weitere Informationen und den Musterbrief zur EU-Verpackungsverordnung erhalten Unternehmen bei der IHK Region Stuttgart.