Lohnsteuerlich gibt es verschiedene Punkte, die bei der Veranstaltung eines Betriebsfestes, einer Weihnachtsfeier oder ähnlicher betrieblicher Veranstaltungen gelten.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2026 veröffentlicht.