Prüfberichte und Negativerklärung für Bauträger und Baubetreuer
Fristende 31. Dezember 2025: Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.