KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft befristet bis 31.12.2023.